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Ein neuer Kühlschrank kann sich lohnen

- gestern: Bosch Kühlschrank (1933) ...
© Bosch

- und heute.
Ist ein älterer Kühl-oder Gefrierschrank dauerhaft im Einsatz, lohnt es über die Anschaffung eines neuen Kühlgerätes nachzudenken. Ein niedriger Verbrauch schont nicht nur die Umwelt und das Klima, sondern reduziert auch die Betriebskosten.
Bei diesen gibt es teilweise erhebliche Unterschiede zwischen neuen und alten Geräten. Ein handelsüblicher Kühlschrank von 1993 (140 Liter) beispielsweise verbraucht durchschnittlich rund 0,84 kWh/Tag. Bei einem angenommenen Strompreis von 20 Cent/kWh verursacht dieses Gerät jährliche Stromkosten von stattlichen 61 Euro. Ein modernes Gerät (140 Liter) der Energieeffizienzklasse "A++" verbraucht dagegen nur 0,36 kWh/Tag, was jährliche Stromkosten von ca. 26 Euro bedeuten.
Tatsächlich aber sind in deutschen Haushalten häufig Geräte in Betrieb, die noch viel älter und ineffizienter sind als das genannte Beispiel. Gefriergeräte in deutschen Haushalten sind im Durchschnitt 17 Jahre alt, Kühlschränke 14 Jahre.
Um herauszufinden, wie viel Strom das alte Kühlgerät verbraucht, genügt ein Blick in die Produktunterlagen. Alternativ kann mit einem Strommessgerät nachgemessen werden. Strommessgeräte können meist kostenlos bei regionalen und lokalen Energieversorgern und Verbraucherzentralen entliehen werden.
Neukauf
Die Ersparnisse bei den Betriebskosten eines neuen Kühlgerätes liegen im Nutzungszeitraum meist über den Anschaffungskosten. So rentiert sich die Anschaffung eines stromsparenden Gerätes schon nach einigen Jahren.
Achten Sie beim Neukauf eines Kühlschrankes auf das EU-Label: Es informiert Verbraucher mit sieben farbigen Pfeilen von "A" bis "G" über die Energieeffizienz der Haushaltsgeräte. Mit dem EU-Label wird der Stromverbrauch verschiedener Geräte gleicher Bauart in einer Funktionskategorie (zum Beispiel von Kühlschränken mit **-Gefrierfächern) verglichen. Die Label-Kategorien weisen also nicht auf den absoluten Stromverbrauch eines Gerätes hin, sondern dienen dem Vergleich unterschiedlicher Modelle. Außerdem geben sie wichtige Informationen zum Energieverbrauch pro Jahr und zum Nutzinhalt des Geräts.
Die Kennzeichnung "A" signalisiert einen niedrigen Energieverbrauch, aber noch sparsamer sind Kühl- und Gefriergeräte, die mit "A+" oder "A++" gekennzeichnet sind. Wird das A-Label vergeben, darf der Stromverbrauch bei höchstens 55 Prozent des Durchschnittswertes aller Geräte liegen. Ein mit "A+" ausgezeichnetes Gerät verbraucht rund 25 Prozent weniger und ein "A++"-Gerät etwa 45 Prozent weniger Strom als ein vergleichbares Gerät der Klasse "A". Zu erkennen sind diese Effizienzklassen an der Darstellung des A+ und A++ auf dem rechten, schwarzen Pfeil des EU-Labels.
Auch auf die richtige Größe kommt es an: Bevor Sie sich zum Kauf eines Kühlgerätes entscheiden, sollten Sie überlegen, welches Füllvolumen für Sie in Frage kommt. Ein 200-Liter-Kühlschrank, der nur zu einem Drittel gefüllt ist, verbraucht unnötig viel Strom. Das Gleiche gilt für ein leeres 4-Sterne-Gefrierfach. Überlegen Sie beim Kauf eines Kühlschrankes, ob Sie ein integriertes Gefrierfach benötigen – vor allem dann, wenn Sie schon ein Gefriergerät besitzen.
Darüberhinaus sollten Sie beim Kauf auf den Geräuschpegel des Kühlgerätes achten. Und kaufen Sie Geräte mit umweltgerechten Kältemitteln: Zwar gibt es keine Geräte mit FCKW mehr auf dem Markt, die gängigen Kältemittel sind heute die so genannten HFKW oder FKW. Diese Kältemittel schädigen die Ozonschicht nicht, tragen aber zum Treibhauseffekt bei. Es gibt Alternativen: Fragen Sie Ihren Händler nach Geräten mit HFKW / FKW-freien Kältemitteln.
Was passiert mit dem Alten?
Wird ein neuer Kühlschrank für die Küche angeschafft, findet der alte oft als Zweitgerät Verwendung im Partykeller, Wochenendhaus oder im Büro. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, entwickelt sich schnell zur Kostenfalle. Denn es wird oft vergessen, dass ein altes Kühlgerät sehr viel mehr Strom benötigt als ein energieeffizientes Neugerät.
Hinweis. Wird der alte Kühlschrank nicht mehr genutzt, muss er fachgerecht entsorgt werden. Alte Kühlschränke enthalten umweltschädliche Kühlmittel, die in den Sondermüll gehören. Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz trat am 24. März 2006 in Kraft und verpflichet den Verbraucher, ausgediente Elektrogeräte bei von den Kommunen eingerichteten Annahmestellen abzugeben. Die Entsorgung über den Haumüll ist verboten. Mehr Informationen über Ihre örtlichen Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie bei Ihren Stadtwerken, Reinigungsbetrieben, Müllentsorgern oder Recyclinghöfen. Die Kommunen sind verpflichtet, die Altgeräte kostenlos entgegenzunehmen und zu entsorgen.
Autor: Redaktion







