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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum ENERGY STAR-Programm der Europäischen Gemeinschaft
Stand: April 2010
Was ist der ENERGY STAR?
Der ENERGY STAR ist ein freiwilliges Programm zur Kennzeichnung von energiesparenden Produkten.
Der ENERGY STAR geht auf eine Initiative der amerikanischen Umweltbehörde (Environmental Protection Agency, U.S. EPA) zurück. Er wird in den USA seit 1992 für ein über Bürogeräte weit hinausgehendes Spektrum an Geräten, Anlagen und Gebäuden vergeben. Außer in den USA und in Europa gibt es den ENERGY STAR auch in Australien, Japan, Neuseeland, Kanada, Taiwan und Norwegen.
Die Europäische Kommission hat mit der amerikanischen Umweltbehörde (EPA) ein Abkommen zur gemeinsamen Verwendung des ENERGY STAR-Gütezeichens geschlossen. Das europäische ENERGY STAR-Programm fokussiert auf die Kennzeichnung von stromsparenden Bürogeräten wie Computer, Kopierer, Drucker etc.
Die Vergabekriterien für das ENERGY STAR-Gütezeichen werden in gemeinsamer Zusammenarbeit von der U.S. Umweltbehörde (EPA), der EU-Kommission und technischen Experten entwickelt und festgelegt. Grundsätzlich sind die Kriterien zur Vergabe des ENERGY STAR-Gütezeichens so definiert, dass sie von etwa einem Viertel der am Markt befindlichen Geräte erfüllt werden. Da sich die technischen Möglichkeiten ständig weiter entwickeln, werden die Kriterien regelmäßig überprüft und an den Stand der Technik angepasst.
Welche Produktgruppen umfasst das EU-ENERGY STAR-Programm?
Das europäische ENERGY STAR-Programm umfasst die folgenden Bürogeräte:
- Computer (Desktop, Notebooks, Think-Clients und Workstations)
- Bildgebende Geräte (Drucker, Faxgeräte, Kopierer, Scanner, Multifunktionsgeräte)
- Bildschirme (Monitore und Digitale Bilderrahmen)
- Server (Computer Server, Blade Server etc.)
- In Vorbereitung: Unternehmensspeicher
- In Vorbereitung: Kleine Netzwerkgeräte (Router, Breitband-Modem etc.)
Wie nehme ich am EU-ENERGY STAR-Programm teil?
Damit Hersteller ihre Bestgeräte mit dem ENERGY STAR-Gütezeichen kennzeichnen können, müssen sie ihr Unternehmen registrieren und nachweisen, dass sie die anspruchsvollen Kriterien erfüllen. Die Teilnahme erfolgt in wenigen Schritten:
1. Beitrittserklärung zum EU-ENERGY STAR-Programm herunterladen und ausfüllen.
2. Produktspezifische Qualifizierungsformulare herunterladen und ausfüllen.
3. Versand der ausgefüllten Formulare an folgende Adresse:
European Commission
Jacek Truszczynski
Directorate-General for Energy and Transport
Unit D3, Promotion and Dissemination of Programme Results
DM24 04/14
B-1049 Brussels
E-Mail: info@eu-energystar.org
4. Verwendung des ENERGY STAR–Gütezeichen erst nach Aufnahme der gemeldeten Produkte in die ENERGY STAR-Datenbank.
Wo finde ich die Teilnahmeunterlagen zum EU-ENERGY STAR-Programm?
Die Beitrittserklärung zum EU-ENERGY STAR-Programm und die produktspezifischen Qualifizierungsformulare sind unter dem folgendem Link verfügbar:
- EU-ENERGY STAR (Registration forms): www.eu-energystar.org
Wo finde ich die aktuellen technischen Spezifikationen?
Die Vergabekriterien für das ENERGY STAR-Gütezeichen werden in Form von technischen Spezifikationen festgeschrieben.
Alle aktuell gültigen technischen Spezifikationen sind unter dem folgendem Link zu finden:
- EU-ENERGY STAR (Legislation): www.eu-energystar.org
Technische Spezifikationen in der Entwicklungs- bzw. Überarbeitungsphase befinden sind unter dem folgendem Link zu finden:
- EU-ENERGY STAR (Development of specifications): www.eu-energystar.org
Wie darf ich das EU-ENERGY STAR-Gütezeichen verwenden?
Die Verwendung sowie der Abdruck des ENERGY STAR-Gütezeichens ist nur Unternehmen vorbehalten, deren Produkte die anspruchsvollen Kriterien erfüllen und in die EU-ENERGY STAR-Datenbank aufgenommen wurden. Die Leitlinien in ANHANG B (Leitlinien für die ordnungsgemäße Verwendung des Namens ENERGY STAR und des gemeinsamen Emblems) des zweiten Abkommens zwischen der USA und der EU beschreiben die richtige Verwendung.
Das aktuelle Abkommen zwischen der USA und der EU finden Sie hier als Download:
Wie finde ich ein EU-ENERGY STAR-konformes Produkt?
Alle Produkte, die die anspruchsvollen Leistungsanforderungen des EU-ENERGY STAR erfüllen, werden in der ENERGY STAR-Datenbank geführt. Die Datenbank können Sie nach den von Ihnen gewünschten Suchkriterien filtern und die Modelle der jeweiligen Kategorie mit geringstem Stromverbrauch identifizieren. Die Datenbank umfasst die einzelnen Energie- und Funktionsparameter der ENERGY STAR-konformen Geräte und wird ständig aktualisiert.
ENERGY STAR-konforme Geräte finden Sie zudem in der Office-TopTen-Datenbank der dena, einer monatlich aktualisierten Übersicht der energieeffizientesten Bürogeräte am Markt.
Wie wirkt das freiwillige EU-ENERGY STAR-Programm mit den Rechtsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie zusammen?
Beim freiwilligen Energiesparprogramm „ENERGY STAR“ handelt es sich um ein marktorientiertes Instrument. Es bietet Herstellern die Möglichkeit, besonders energieeffiziente Bürogeräte auszuzeichnen und schafft so Anreize für die Herstellung energieeffizienter Geräte. Das ENERGY STAR-Gütezeichen ermöglicht den Verbrauchern, energiesparende Geräte zu erkennen, die Kosten sparen und zum Umweltschutz beitragen.
Über die sogenannte Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) werden hingegen verbindliche Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Energieeffizienz von Produkten europaweit gesetzlich festgeschrieben. Produkte müssen die Mindestanforderungen erfüllen, wenn sie innerhalb der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden sollen.
Welche Aufgabe hat die dena als nationaler Ansprechpartner?
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ist seit 2002 die nationale Informations- und Koordinierungsstelle für die Umsetzung des EU-ENERGY STAR-Programms und Ansprechpartner für Hersteller, Handel und Endverbraucher zu allen Fragen rund um das EU-ENERGY STAR-Programm.
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Ansprechpartnerin: Uta Weiß, E-Mail: weiss(at)dena.de
Autor: Redaktion








