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letzte Änderung: 16.05.2013 

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Das EU Ecolabel ("Euroblume")

Frau mit Lampe
Mit der Euro-Blume gekennzeichnete Produkte werden von unabhängigen Stellen auf die Einhaltung strenger ökologischer Kriterien geprüft. © Europäische Kommission

Die Euro-Blume ist das einheitliche Umweltzeichen der Europäischen Union (EU). Seit 1992 können in allen EU-Mitgliedsstaaten Produkte und seit 2000 auch Dienstleistungen ausgezeichnet werden. Die Euro-Blume hat sich in den letzten Jahren in ganz Europa zu einem Symbol für umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen entwickelt  und für Verbraucher als einfacher und zuverlässiger Wegweiser bewährt.

In Deutschland sind das Umweltbundesamt sowie das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL ) für Prüfung und Vergabe des Siegels verantwortlich. Die Eco-Blume ist ein freiwilliges Gütesiegel und wird in Deutschland für drei Jahre vergeben. Alle mit der Euro-Blume gekennzeichneten Produkte und Dienstleistungen werden von unabhängigen Stellen auf die Einhaltung strenger ökologischer und auf die Gebrauchstauglichkeit bezogener Kriterien geprüft. Dabei wird der gesamte Lebenszyklus – einschließlich Herstellung, Anwendung und Verbrauch sowie die Entsorgung – betrachtet.

Aktuell wird das Kennzeichen in verschiedenen Produktgruppen vergeben; europaweit nutzen das Label bereits über 300 Unternehmen. Zu den häufig geprüften Produkten zählen z.B. Haus- und Elektrogeräte, Leuchten, Matratzen, Wandfarben, Lacke sowie Papier.

Das EU-Umweltzeichen wird vom Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union (AUEU) verwaltet und von der Europäischen Kommission, sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unterstützt. Dem AUEU gehören Vertreter aus Industrie, Umweltschutzvereinigungen und Verbraucherverbänden an.

Bei der Vergabe des Labels für sparsame Lampen wird beispielsweise die Umweltfreundlichkeit anhand der energetischen Effizienz (40 bis 55 Lumen/Watt), also der Leuchtstärke pro Watt, beurteilt. (Zum Vergleich: Lux = Lumen /m²). Der Grenzwert für Quecksilber liegt bei 4 mg für einseitig und 8 mg für beidseitig gesockelte. Verpackung und Gebrauchstauglichkeit (etwa bei niedriger Temperatur, dimmerfreundlich) werden ebenso bewertet wie Entsorgung und Brenndauer. Diese muss mindestens 10.000 Stunden betragen, bei stabförmigen Leuchtstofflampen sogar mehr als 12.500 Stunden.


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