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Mindesteffizienz von Lampen

- Ineffiziente Lampen sollen laut EU-Verordnung bis 2012 schrittweise vom Markt genommen werden.
Bis zu 80 Prozent der Stromkosten für die Beleuchtung lassen sich einsparen, wenn auf energieeffiziente Lampen gesetzt wird. Deshalb sorgt eine EU-Verordnung dafür, dass ineffiziente Lampen bis 2012 nach und nach vom Markt genommen werden. Außerdem müssen Lampen auch bestimmten Qualitätsanforderungen, z. B. an die Lebensdauer, entsprechen.
Seit dem 1. September 2009 werden Glühlampen im Rahmen der EU-weiten Ökodesign-Richtlinie schrittweise vom Markt genommen. Die Verordnung betrifft Lampen, die üblicherweise im Haushalt eingesetzt werden. Erfüllen diese Lampen nicht die gesetzten Mindestanforderungen an ihre Energieeffizienz, dürfen sie ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Das bedeutet, die entsprechende EU-Verordnung verbietet nicht grundsätzlich bestimmte Arten von Lampen, sondern definiert einen Mindesteffizienzstandard an die am Markt erhältlichen Lampen.
Konkret heißt das: Die hohen Anforderungen an die Energieeffizienz haben dazu geführt, dass herkömmliche matte Glüh- und Halogenlampen seit dem 1. September 2009 nicht mehr verkauft werden.
Klarglaslampen werden seit dem 1. September 2009 stufenweise, abhängig von der jeweiligen Lichtleistung und Effizienz, vom Markt genommen. Für die herkömmlichen, klaren Glüh- und Halogenlampen bedeutet dies:
- Seit dem 1.9.2009 sind die Lampen der Energieeffizienzklassen F und G nicht mehr zugelassen. Lampen mit 100 Watt oder mehr Leistung müssen sogar die Energieeffizienzklasse C erreichen, um weiter angeboten zu werden.
- Seit dem 1.9.2010 müssen zusätzlich auch marktverfügbare 75-Watt-Lampen mindestens die Energieeffizienzklasse C, alle anderen mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen.
- Ab dem 1.9.2011 gilt auch für 60-Watt-Lampen: mindestens Energieeffizienzklasse C. Alle restlichen müssen mindestens mit der Energieeffizienzklasse E ausgezeichnet sein, um weiterhin angeboten zu werden.
- Ab dem 1.9.2012 gilt: Es dürfen nur noch Lampen mit mindestens der Energieeffizienzklasse C in Verkehr gebracht werden. Da momentan keine Glühlampe diese Klasse erreicht, werden zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich keine herkömmlichen Glühlampen mehr zu kaufen sein.
- Ab dem 1.9.2016 dürfen auch nur noch besonders energieeffiziente Halogenlampen vertrieben werden.








