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letzte Änderung: 13.04.2012 

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Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung

Kraftwerk.
Bis 2020 sollen die CO2-Emissionen in Deutschland um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden.

Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung von Dezember 2007 gibt das Ziel vor, bis 2020 40 Prozent der CO2 -Emissionen in Deutschland zu reduzieren. Die angesetzten Maßnahmen werden 2010 auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls nachjustiert.

Die Bundesregierung hat Ende 2007 die Umsetzung eines „Integrierten Energie- und Klimaprogramms“ beschlossen. Das Paket besteht aus 14 Gesetzen und Verordnungen und sieben weiteren Maßnahmen. Das Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 Prozent zu reduzieren.

Mit dem Programm sollen Modernisierungsimpulse im Bereich der Energie- und Klimaschutztechnologien gesetzt und Deutschlands Abhängigkeit von Energieimporten verringert werden. Im Verkehr, bei Heizung und Warmwasser sowie beim Strom soll der Kohle-, Öl- und Gasverbrauch durch höhere Effizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien vermindert werden.

Moderne Energietechnologien sowohl auf Angebotsseite, also bei den Energieproduzenten (z.B. im Kraftwerksbereich oder bei den erneuerbaren Energien), als auch auf der Nachfrageseite, also bei den Verbrauchern (z. B. bei Geräten, Fahrzeugen oder Gebäuden), werden hier als wichtigster Baustein gesehen. Wer energiesparende Gebäude, Maschinen und Pumpen, Anlagen und Produkte der erneuerbaren Energien und Fahrzeuge mit einem geringen Kraftstoffverbrauch herstellt, hat bei steigenden Energiepreisen Wettbewerbsvorteile. Und die Erhöhung der Energieeffizienz kann die finanzielle Last für Verbraucher und Wirtschaft in Grenzen halten.

Folgende im Jahr 2007 entworfene Maßnahmenpakete sollen mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm umgesetzt werden:

Erneuerbare Energien bei Strom und Wärme

Die Novelle 2009 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) , die u.a. die Vergütungen für Offshore-Windparks neu regelt, dient dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien im Strombereich auf mindestens 30 Prozent im Jahre 2020 zu erhöhen. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG)  soll das  Potenzial erneuerbarer Energien im Wärmebereich für Klimaschutz und für die Einsparung fossiler Brennstoffe nutzen. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung soll bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Das neue Gesetz legt Pflichten für die Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten fest und stockte das Marktanreizprogramm  im Bestand auf 400 Mio. EUR im Jahr 2009 auf. Die Novelle der Gasnetzzugangsverordnung wird dafür sorgen dass Biogas verstärkt in das Erdgasnetz eingespeist werden kann. Bis 2030 ist ein Anteil von 10 Prozent Biogas  möglich. Damit kann Biogas stärker in der Fläche verfügbar und muss nicht mehr hauptsächlich am Ort der Herstellung genutzt werden.

Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Um Brennstoffe effizient einzusetzen, soll bis 2020 der Anteil der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromproduktion von derzeit ca. 15 auf ca. 25 Prozent gesteigert werden. Ziel des „Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWK-Gesetz)  und einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft ist der Erhalt, die Modernisierung und der Zubau von KWK-Anlagen. Allein in diesem Bereich sollen Einsparungen von mindestens 20 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr erzielt werden.

Energieeinsparverordnung und CO2 -Gebäudesanierungsprogramm

Die am 1. Februar 2002 in Kraft getretene und am 1. Oktober 2007 aktualisierte Energieeinsparverordnung (EnEV)  fasst die bisherigen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung WSVO und der Heizungsanlagenverordnung HeizAnlV zusammen. Die EnEV soll den Energiebedarf von Neubauten um 30 Prozent gegenüber dem bisherigen Standard absenken, setzt aber auch erhöhte Einsparstandards bei umfassenderen Sanierungen von Altbauten. Mit der letzten Novellierung der EnEV wurde in erster Linie ein verbraucherfreundlich gestalteter Energieausweis für bestehende Gebäude  eingeführt, außerdem Inspektionspflichten bei Klimaanlagen sowie Einbeziehung von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung in die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden.

Zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich werden ab 2009 die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. In einem zweiten Schritt (angestrebt 2012) sollen die Effizienzanforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung verschärft  werden.

Damit der Energieverbrauch bestehender Gebäude weiter sinkt, wurde das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführte CO2 -Gebäudesanierungsprogramms  (Energieeinspar-Förderprogramme) aufgestockt. Für die Jahre 2006-2009 stand hierzu ein Fördervolumen von vier Milliarden Euro bereit.

Maßnahmen zur CO2 -Minderung im Verkehrsbereich

Zu den verkehrsbezogenen Maßnahmen gehören die verstärkte Förderung verbrauchsarmer Fahrzeuge im Rahmen der Kfz-Steuer, die weitere Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel, die verstärkte Forschung im Bereich der Elektromobilität, der verstärkte Einsatz von Leichtlaufölen sowie die Einführung emissionsdifferenzierter Landegebühren für Flugzeuge. Mit der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung besteht seit Ende 2004 zudem eine einheitliche Vorgabe zur Angabe des Kraftstoffverbrauchs und der CO2 -Emissionen aller zum Verkauf oder Leasing stehenden Fahrzeuge. Damit sollen Anreize für den Kauf verbrauchsgünstiger, CO2 -armer Pkw gesetzt werden. Auch die novellierte KfZ-Steuer wird bei Neufahrzeugen auf Basis der Schadstoff- und CO2 -Emissionen des Fahrzeugs statt wie bisher nach Hubraumgröße berechnet.

Ebenso wurde die Mauthöheverordnung überarbeitet, damit saubere Lastkraftwagen zukünftig relativ  weniger stark belastet werden. Fahrzeuge mit höheren Emissionen werden dagegen erheblich stärker belastet. Zudem wurden die Mautsätze nach Auswertung des Wegekostengutachtens 2007 entsprechend anpasst.

Weitere Maßnahmen

Weiterhin sollen das Messwesen liberalisiert und der Wettbewerb auf den Energiemärkten angeregt werden. Ein neuer Nationaler Allokationsplan 2008-2012 (NAP II) und die Neuregelungen für den Emissionshandel kommen hinzu. So wurden für den Zeitraum 2008 bis 2012 beim Emissionshandel  die Klimaschutzziele erheblich verschärft: Alte Kraftwerke erhalten in Deutschland seit 2008 rund 30 Prozent weniger Emissionsrechte als ihr Emissionsniveau beträgt. Zudem werden 10 Prozent der Zertifikatsmenge versteigert.


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