Hauptinhalt

Programme der KfW-Förderbank

- Hauseigentümer können die energetische Modernisierung ihrer Gebäude bzw. ihres Neubaus über einen Kredit der KfW Förderbank finanzieren. © Eisenhans / Fotolia.de
Egal ob Altbaumodernisierung oder Neubau: Für die Finanzierung energieeffizienten Bauens und Sanierens stehen im Rahmen der neuen KfW Förderinitiative "Bauen, Wohnen, Energie sparen" verschiedene Kredit- und Zuschussprogramme zur Verfügung.
Hauseigentümer können die energetische Modernisierung ihrer Gebäude bzw. ihres Neubaus über einen Kredit der KfW Förderbank mit einem günstigen effektiven Jahreszins finanzieren. Auch für einzelne Maßnahmen, z. B. eine Heizungsmodernisierung, bietet die KfW attraktive Kredite oder direkte Zuschüsse.
Energieeffizient Bauen
Euro pro Wohneinheit. Dazu gehören Passivhäuser und Energiesparhäuser mit einem maximalen Primärenergiebedarf nach den KfW-Effizienzhausstandards 70 und 85. Maßgeblich sind hierfür die Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 .
Privatperson können dieses Förderprogramm nutzen, wenn die gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen. Sie werden ebenfalls unterstützt, wenn sie bestehende Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten erweitern oder bisher nicht zum Wohnen genutzte Gebäude entsprechend umbauen.
Der Antrag wird bei der Hausbank vor dem Kauf oder Baubeginn gestellt. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch die Hausbank bereitgestellt.
Energieeffizient Sanieren
Für die Sanierung einer Eigentumswohnung oder eines Ein-/Zweifamilienhauses oder den Kauf von energetisch saniertem Wohnraum fördert die KfW die Sanierung bzw. den Kauf mit einem Zuschuss oder einer Kreditfinanzierung.
Investitionszuschuss
Der Zuschuss wird gewährt
- für den Kauf eines sanierten Hauses oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen oder
- für eine umfassende Sanierung, die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht, oder
- für einzelne Sanierungsmaßnahmen bzw. deren effektive Kombination.
Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu 2 Wohneinheiten. Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 2.500 Euro.
Privatperson können den Zuschuss erhalten, wenn sie
- durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden oder
- bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren (auch Wohnungseigentümergemeinschaften).
Der Antrag wird vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW gestellt.
Kredit
Im Förderprogramm 151 erhalten Sie einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit
- für den Kauf eines frisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen,
- für alle Sanierungsmaßnahmen (wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau), die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen.
Privatpersonen können dieses Förderprogramm nutzen, wenn sie
- durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
- bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder
- Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.
Der Antrag wird vor dem Kauf bzw. vor Sanierungsbeginn bei der Hausbank gestellt. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch die Hausbank bereitgestellt.
Im Programm 152 fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung einer Mietwohnung, Eigentumswohnung oder eines Wohngebäudes. Das Programm finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Außerdem kann das Programm für den Kauf von saniertem Wohnraum (Haus, Eigentumswohnung) genutzt werden.
Die Förderung besteht in einem langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Sonderförderung
Bei einer energetischen Sanierung oder Heizungsumrüstung ist Unterstützung durch Experten eine große Hilfe. In diesem Zuschussprogramm fördert die KfW:
- die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während der Sanierungsphase in Höhe von 50 % der Kosten (bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben),
- den Abbau von Nachtstromspeicheröfen mit 200 Euro pro abgebautem Gerät oder
- die Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen, wenn die Heizung nicht erneuert wird, mit 25 % der damit verbundenen Kosten.
Erneuerbare Energien
Mit diesem Programm finanziert die KfW Maßnahmen zur
Nutzung Erneuerbarer Energien mit bis zu 100% der gesamten Investitionssumme (inkl. Nebenkosten). Der Zinssatz wird für 5 oder 10 Jahre festgelegt.
Tipp. Die aktuellen Konditionen aller KfW-Programme finden Sie hier . Für Fragen zu den Programmen steht eine Informations-Hotline der KfW unter 01801-33 55 77 zur Verfügung.
Vor-Ort-Beratung
Die Modernisierung Ihres Hauses sollten Sie mit einer umfassenden Bewertung des Gebäudes durch einen Fachmann - beispielsweise einen Gebäudeenergieberater - beginnen. Der Berater kann die Energieeinsparpotenziale identifizieren und dem Eigentümer darstellen, welche Sanierungsmaßnahmen energetisch und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Diese so genannte Vor-Ort-Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss zu den anfallenden Kosten gefördert; bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu 300 Euro bei Häusern mit mehr als drei Wohneinheiten mit bis zu 360 Euro. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.







