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Fördermittel für Solarstrom

- Ins Netz eingespeister Solarstrom wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet. © Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES/Fotoautor: Karl-Heinz Hug
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen Energieversorger jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einem festgeschriebenen Betrag vergüten. Allein diese Solarvergütung macht Solarstrom schon wirtschaftlich interessant.
Seit 2011 gibt es mindestens 9,48 Cent für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom (für Anlagen von 100 bis 500 kW bei einem Eigenverbrauch von weniger als 30 Prozent). Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Eckpunkte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie die Änderungen durch das Photovoltaik-Vorschaltgesetz.
Förderbedingungen
Die Anlagen müssen netzgekoppelt betrieben werden. Es werden Alt- sowie Neuanlagen gefördert. Die Aufnahme- und Zahlungsverpflichtung trifft den Netzbetreiber, in der Regel also Ihr Energieversorgungsunternehmen. Der Netzbetreiber muss den gesamten angebotenen Solarstrom abnehmen und vergüten.
Fördersätze
Für den erzeugten Strom erhalten sie über 20 Jahre garantiert eine erhöhte Einspeisevergütung für den von Ihnen in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Für Strom aus PV-Anlagen, die zu mehr als 25 Prozent dem Bund oder einem Land gehören, wird keine erhöhte Vergütung gezahlt. Die Vergütungssätze sind nach Anlagengröße und -typ gestaffelt, je nachdem, ob sie auf dem Dach oder an Lärmschutzwänden installiert, in die Fassade integriert ist, oder als Freilandanlage errichtet wird.
Vergütungssätze für 2011 neu installierte Anlagen im Überblick
| Leistung der Anlage [kW] | =<30 | 30 - 100 | > 100 | > 1000 |
|---|---|---|---|---|
| Auf Dachflächen bzw. an Lärmschutzwänden [ct/kWh] |
28,74 | 27,33 | 25,86 | 21,56 |
| Freiflächenanlagen [ct/kWh] | 21,11 | 21,11 | 21,11 | 21,11 |
- Der Fassadenonus entfällt seit 2009.
- Vergütung bei Selbstnutzung des produzierten Stroms bei Anlagen bis 30 kW: 12,36 Cent/kWh (für den Anteil des Stroms, der 30 Prozent der im selben Jahr erzeugten Strommenge nicht übersteigt) bzw. 16,74 Cent/kWh (für den Anteil, der 30 Prozent der erzeugten Strommenge übersteigt). In diesem Fall muss man die eingesparten Stromkosten hinzurechnen, um die Einsparungen durch die Solaranlage zu berechnen.
- Degression:
bei Dachanlagen bis 100kW
2010: 8,0 %, ab 2011: 9,0 %
Dachanlagen ab 100 kW
2010: 10,0 %
Ab 2011: 9,0 % (seit 2009),
bei Freiflächenanlagen:
2010: 10,0 %
ab 2011: 9,0 %
Die Degressionssätze können sich lecht erhöhen und verändern, wenn Leistung zugebaut wird.
Sonstige Fördermöglichkeiten
Die Solarstromvergütung kann mit allen anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern diese keine Einschränkungen vorsehen.
Hinweis. Für die Errichtung einer Solaranlage können Sie ein zinsgünstiges Darlehen der KfW Förderbank in Anspruch nehmen. Der KfW-Kredit für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage kann bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Die Hausbank regelt dann die notwendigen Formalitäten mit der KfW Förderbank.







