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Energieliefer-Contracting

- Beim Energieliefer-Contracting wird ein Vertrag über die Lieferung von Strom bzw. Wärme abgeschlossen.
Das Energieliefer-Contracting ist ein Konzept, bei dem sowohl der Contractor als auch der Gebäudeeigentümer von der Energieeffizienz einer neuen Energieanlage und ihrem wirtschaftlichen Betrieb profitieren. Die Contracting-Form ist besonders geeignet, wenn für die vorhandene Energieversorgungsanlage akuter Sanierungsbedarf besteht.
Beim Energieliefer-Contracting plant der Contractor eine effiziente Energieversorgungsanlage – beispielsweise eine neue Heizkesselanlage oder ein Blockheizkraftwerk – und finanziert diese. Dabei kommt moderne Technik zum Einsatz, und wenn gefordert, auch erneuerbare Energien. Über einen Vertragszeitraum von etwa 10 bis 20 Jahren liefert der Contractor an den Gebäudeeigentümer oder Liegenschaftsnutzer beispielsweise Wärme und Strom zu fest vereinbarten Preiskonditionen. Der Contractor ist für Betrieb, Wartung und Instandhaltung dieser Energieversorgungsanlagen verantwortlich. Sein wirtschaftliches Interesse konzentriert sich darauf, die Anlagen möglichst energieeffizient zu betreiben.
Ein reines Energieliefer-Contracting unterscheidet sich vom Energiespar-Contracting in folgenden Punkten:
- Es werden keine Energiesparmaßnahmen zur Bedarfsreduzierung auf der Verbraucherseite durchgeführt. Leistungs- bzw. Liefergrenze ist die Einspeisung der Nutzenergie in das Gebäude.
- Der Contractor gibt keine Einspargarantie ab.
Es gibt allerdings Mischformen. So kann ein Energieliefer-Contracting mit Energiesparmaßnahmen auf der Verbraucherseite gegebenenfalls auch mit einer Garantieeinsparung kombiniert werden.
Das Energieliefer-Contracting kann auch bei kleinen Gebäudekomplexen oder Liegenschaften angewendet werden. Interessant ist dieses Instrument zur Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise bei der Wärmeerzeugung ab jährlichen Wärmekosten von 10.000 Euro.








