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Aufgaben des Contractors

- Die Aufgaben des Contractors umfassen Technische Konzeption, Wirtschaftlichkeitsanalyse, Vertragsgestaltung, Umsetzung und ggf. Betriebsführung. © Fotolia
Die Aufgabenstellungen bei Contracting sind sehr vielfältig. Daher muss der Contractor das Lösungskonzept individuell an die entsprechenden Gebäudekomplexe oder Liegenschaften sowie die Kundenbedürfnisse anpassen.
Ein Energiedienstleister, der so genannte Contractor, plant, finanziert und realisiert Maßnahmen zur Energieversorgung oder Einsparung. Darüber hinaus übernimmt er die Wartung und Instandsetzung sowie die laufende Optimierung der installierten Anlagen über einen langjährigen Vertragszeitraum. Welche Risiken und Verantwortlichkeiten der Contractor übernimmt, sollte im Detail in den vertraglichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
Projektablauf
Wer sich für den Einsatz von Contracting für Immobilien interessiert, sollte zunächst die Zielsetzung der Maßnahmen festlegen. Dafür lohnt es sich häufig, die Expertise eines Energieberaters in Anspruch zu nehmen. Dann folgt die Zusammenstellung der Ausschreibung, auf deren Basis Dienstleister Maßnahmen zur Energiekosteneinsparung, Einsparpotenziale und erforderliche Investitionen in einer Grobanalyse ermitteln und einreichen. Kommt mit Abschluss des Ausschreibungsverfahrens ein Vertrag zwischen Kunde und Contractor zustande, werden im nächsten Schritt Lösungen entwickelt und abgestimmt. Welches Contracting-Modell die passende Lösung bieten kann, hängt von der Zielsetzung und von der Größe, dem Zustand und den aktuellen Energieverbrauchskosten der Liegenschaft ab.
Die Ergebnisse der Konzeption fließen in die konkrete Planungsphase ein, in welcher der Contractor Angebote von Herstellern und (Energie-) Zulieferern einholt. Daraufhin werden die neuen Anlagen unter Federführung des Contractors installiert und gewartet. Beim Energiespar-Contracting gehen die installierten Anlagen mit der Abnahme in das Eigentum der Auftraggeber über. Eine Endschaftsklausel regelt beim Energieliefer-Contracting den Verbleib der Anlage nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Möglich ist es darüber hinaus, eine neue Contracting-Vereinbarung zu treffen.
Wirtschaftlichkeit & Finanzierung
Ob sich die Realisierung eines Contracting-Projekts lohnt, sollte grundsätzlich auf Basis der wirtschaftlichen Vorbetrachtung gezogen werden. Dazu zählen einerseits die Investitionen, andererseits laufende Kosten für Energiebezug, Einspeisung, Wartung, Instandhaltung sowie Personal und Versicherungen, die Teil des Vertrags sind. Es ist immer zu empfehlen, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen.
Weiterhin ist die Art der Finanzierung maßgeblich für die Realisierungsentscheidung. Interessant in diesem Zusammenhang sind die Förderungsmöglichkeiten durch gesetzliche Regelungen (z. B. EEG , KWKG ) oder auch der KfW-Bankengruppe für Kommunen, wohnwirtschaftliche Investitionen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Ein mögliches Finanzierungsmodell von Energiespar-Contracting-Projekten ist die Forfaitierung : Der Contractor verkauft einen Teil seiner Forderungen zur Vergütung seiner Leistungen (Contracting-Rate des öffentlichen Auftraggebers) an ein Finanzinstitut. Dieses erhält die Zusicherung von festen Zahlungsraten des öffentlichen Auftraggebers, unabhängig vom Einsparerfolg des Contractors. Der Vorteil: Der Contractor kann die zu errichtenden Anlagen günstiger finanzieren, was sich wiederum in verbesserten Angebotskonditionen für den Auftraggeber äußern kann.







