Servicefunktionen
letzte Änderung: 13.04.2012 

Hauptinhalt
Aktueller Wertungsstatus

Eigenschaften und Gesundheitsaspekte von Mineralwolle

Bauarbeiter
Mineralwolle ist leicht zu verarbeiten und zeichnet sich durch gute Materialeigenschaften und vielfältige Einsatzmöglichkeiten aus.

Mineralwolle hat sehr positive Dämm- und Verarbeitungseigenschaften, ist beständig gegen Feuchte und Alterung und erfüllt zudem Brandschutzeigenschaften. Die Produktion ist nicht sehr nachhaltig, aber die Energiebilanz ist schon nach kurzer Zeit positiv. Gesundheitliche Risiken werden durch strenge gesetzliche Vorgaben und das Tragen von Arbeitschutzkleidung minimiert.

Eigenschaften

Mineralwolle ist ein Dämmmstoff mit sehr geringer Wärmeleitung. Mit einer ausreichend dicken Wärmedämmung lässt sich deshalb der Energiebedarf eines Gebäudes - im Winter zum Heizen oder im Sommer zum Kühlen - wesentlich reduzieren.

Mineralwolle ist leicht zu verarbeiten und zeichnet sich durch gute Materialeigenschaften und vielfältige Einsatzmöglichkeiten aus. Sie schützt vor Wärme und Kälte, dämmt den Schall und ist gegen Schimmel, Fäulnis und Ungeziefer resistent. Im Vergleich zu anderen Dämmstoffen ist Mineralwolle alterungsbeständig, relativ wirtschaftlich einfach zu handhaben. 

Steinwolle bietet darüber hinaus einen guten Brandschutz, da sie einen hohen Schmelzpunkt hat, nicht brennbar ist und keine toxischen Rauchgase freisetzt. Da das Schmelzen von Glaswolle im Brandfall einen großen Einfluss auf z. B. die Tragfähigkeit haben kann, ist bei Tragwerksnachweisen häufig Steinwolle notwendig.

Die Umweltbilanz von Mineralwolle ist wegen ihrer nahezu nicht erneuerbaren Materialbasis, der Entstehung von Faserstäuben bei der Verarbeitung und ihrer mangelhaften Recyclingfähigkeit nicht optimal. Die Herstellung von Steinwolle benötigt ebenso sehr viel Energie (hohe Schmelztemperatur). Zudem führt die hohe Rohdichte von Steinwolle zu einem höheren Eigengewicht der gesamten Konstruktion (Dach, Wand) und Nachteilen im Transport. Trotzdem hat Mineralwolle eine positive Energie- und Emissionsbilanz. Nach wenigen Monaten wird die zur Herstellung benötigte Energie durch den Einsatz als Wärmedämmstoff kompensiert; die Energiebilanz ist nach einigen Wochen ausgeglichen.

Gesundheitliche Aspekte

Mineralfaserdämmstoffe sind gesundheitlich nicht völlig unbedenklich, weil sie bei der Produktion und Verarbeitung Faserstäube freisetzen. Deswegen ist die Nutzung der richtigen Arbeitskleidung bei der Verarbeitung sehr zu empfehlen. Die groben Fasern der Mineralwolle (dicker als 3 Mikrometer) können zu Juckreiz und insbesondere bei Menschen mit empfindlicher Haut zu stärkeren Reizreaktionen führen. Untersuchungen im Auftrag des Umweltbundesamtes belegen jedoch, dass in Wohnräumen und öffentlichen Einrichtungen, die mit Mineralwolle gedämmt sind, keine signifikante Faserstaubfreisetzung erfolgt.

Stäube der Mineralwolle werden als unter Umständen krebserregend eingestuft. Die Beständigkeit der Fasern im menschlichen Körper entscheidet über die Gefährlichkeit, d. h. je schneller sie sich in der Lunge auflösen, desto geringer ist die Gefahr von Schäden. Entscheidend für diese Biolöslichkeit sind die Anteile bestimmter Mineralien, aus denen ein sogenannter "Kanzerogenitätsindex" (KI) errechnet wird. Empfohlen wird ein KI von mindestens 40. Liegt der Wert über 40, gelten die Fasern als nicht krebserzeugend.

Mineralwolle darf heute nur noch verkauft bzw. weitergegeben werden, wenn sie frei von Krebsverdacht ist, d. h., wenn sie folgende Eigenschaften besitzt (Freizeichnungskriterium):

  • der Kanzerogenitätsindex muss bei Ki >= 40 liegen
  • der Filamentdurchmesser muss größer als 3 µm, also nicht lungengängig sein
  • der Nachweis einer ausreichend hohen Biolöslichkeit muss vorliegen (Tierversuch) (seit 1998).

Den Nachweis, dass eine Mineralwolle diesen Kriterien genügt, erkennt man am einfachsten am RAL-Gütezeichen Mineralwolle.

Die gesundheitliche und arbeitsschutzrechtliche Bewertung von künstlichen Mineralfasern ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 521) bzw. in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Seit 1998 sind in Deutschland nur noch Mineralfaserdämmstoffe zugelassen, die nicht krebsverdächtig sind. Die "Verbotsordnung" aus dem Jahr 2000 beinhaltet das Verbot des Inverkehrbringens, der Herstellung und der Verwendung von biobeständigen künstlichen Mineralfasern für die Wärme- und Schalldämmung im Hochbau und für die technische Isolierung.

Ältere Materialien sind aber noch in vielen Altbauten verbaut worden. Vor Sanierungs- oder Abbrucharbeiten sind deshalb entsprechende Materialanalysen durchzuführen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollte man aufgrund der hautreizenden Wirkung beim Verbauen von Mineralwolle Schutzkleidung (z. B. Einwegschutzanzug und Handschuhe) tragen und die Staubfreisetzung so gering wie möglich halten.


Bewerten Sie diesen Artikel:
schlecht mangelhaft gut sehr gut
Fragen Sie unsere Experten