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Einzelheiten zum Gebäudeenergieausweis

- Die Kosten für einen Energieausweis richten sich nach dem Aufwand, der für die Analyse des Gebäudes nötig ist.
Einerseits bietet der Energieausweis Informationen für potenzielle Käufer oder Mieter. Andererseits kann der Eigentümer auf Basis der ermittelten Daten Maßnahmen ergreifen, die den Energieverbrauch seines Hauses senken. Das spart Kosten und steigert den Wert der Immobilie.
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Für Neubauten sowie bei Modernisierungen und An- oder Ausbauten, müssen Energieausweise auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs des gesamten Gebäudes ausgestellt werden. Für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.
Gebäudeeigentümer haben die Wahl zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Allerdings besteht eine Pflicht für Bedarfsausweise bei Neubauten sowie seit dem 1. Oktober 2008 bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Ausgenommen sind Gebäude bei deren Errichtung oder späterer Modernisierung mindestens das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wurde.
Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird, sowie unter Berücksichtigung von Standardbedingungen. Außerdem kann der Aussteller bei dieser Variante den CO2-Verbrauch des Hauses angeben. Der Energiebedarf ist unabhängig vom individuellen Energieverbrauch der Bewohner.
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner des Gebäudes in den vergangenen drei Jahren an. Die Berechnung des so genannten Energieverbrauchskennwerts erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen.
Ausstellung eines Energieausweises
Um einen Energieausweis zu bekommen, ist kein Amt und keine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz einfach: Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energieausweis-Aussteller, der ins Haus kommt, das Gebäude aufnimmt und einen Energieausweis erstellt. Ein einmal ausgestellter Energieausweis ist für 10 Jahre gültig.
Hier finden Sie eine Datenbank mit zertifizierten dena-Energieausweisausstellern .
Kosten für den Energieausweis
Die Kosten für den Energieausweis werden zwischen dem Aussteller und dem Kunden verhandelt. Sie richten sich nach dem Aufwand, der für die Analyse des Gebäudes nötig ist und schwanken je nach Verfahren (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis). Bei einem seriösen Anbieter kann der Preis für einen bedarfsbasierten Ausweis bei mehreren hundert Euro liegen.
Hinweis. Ob die Qualität beim Energieausweis stimmt, erkennt man am "dena-Gütesiegel". Nur hochwertige Energieausweise, die den Qualitätsanforderungen der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) genügen, erhalten das Siegel. Diese gehen deutlich über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus. Jeder Energieausweis mit dena-Gütesiegel wird vom Aussteller nach verbindlichen Qualitätsstandards der dena sorgfältig erstellt und durchläuft eine Plausibilitätsprüfung. Auch regelmäßige Stichprobenkontrollen helfen, die Qualität von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel zu sichern.








