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letzte Änderung: 13.04.2012 

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Gesetzliche Anforderungen für Neubauten

Baupläne
Die Energieeinsparverordnung legt Mindeststandards für den Energiebedarf von Gebäuden fest. © Fotolia

Mit der Energieeinsparverordnung - kurz EnEV - hat der Gesetzgeber Mindeststandards für die energetische Beschaffenheit von Gebäuden festgelegt. Die Verordnung fasst Anforderungen an Wärmeschutz und Anlagentechnik zusammen.

Die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen für Neubauten sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV)  und im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)  geregelt. Die Energieeinsparverordnung beinhaltet Standardanforderungen, die u. a. bei der Neuerrichtung von Gebäuden zu beachten sind. Maßgeblich ist, dass Gebäudehülle und Gebäudetechnik gleichermaßen zur Energieeffizienz des neuen Gebäudes beitragen müssen. Damit nimmt die EnEV nachhaltig Einfluss auf die energetische Qualität von Gebäuden.
Auf Grundlage der EnEV-Vorgaben können Bauherren bzw. deren Architekten die gewünschten Vorstellungen in die konkrete Planung umsetzen. Der Primärenergiebedarf  eines Gebäudes berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf für die Beheizung von Räumen und von Brauchwasser auch die Energieaufwendungen für die Bereitstellung der Energie – von der Gewinnung des Energieträgers über seine Umwandlung, bis zum Transport und zur Speicherung am Verbrauchsort. Er wird als QP in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr (kWh/(m²a)) dargestellt.
Die EnEV legt für den Primärenergiebedarf von Wohn- und Nichtwohngebäuden Obergrenzen fest. Dabei weisen konventionelle Energieträger einen höheren Primärenergiebedarf auf und erreichen die maximale Obergrenze schneller als erneuerbare Energieträger, deren Bereitstellungsaufwand viel geringer ist.

Wichtige Kennwerte

Primärenergiebedarf (Qp)

Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger. Je kleiner der Wert, umso höher die Energieeffizienz.

Endenergiebedarf (QE)

Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung unter Berücksichtigung der anlagetechnisch bedingten Verluste an.

Energetische Qualität der Gebäudehülle (HT)

Die energetische Qualität der Gebäudehülle wird über den Transmissionswärmeverlust dargestellt. Dieser beschreibt den Wärmeverlust über die thermische Hülle des Gebäudes (Wände, Fenster, Decken, Böden). Der Wärmeverlust lässt sich durch eine hochwertige Wärmedämmung des Hauses erheblich senken. Je kleiner der Wert, umso besser ist die Dämmwirkung der Gebäudehülle.

Heizwärmebedarf

Der Heizwärmebedarf ist die errechnete Energiemenge, die z. B. durch Heizkörper an einen beheizten Raum abgegeben wird.


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