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Auswirkungen des EEG seit seiner Einführung

- Das in Deutschland entwickelte Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist überaus erfolgreich. © Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES/Fotoautor: Solstis
Das in Deutschland entwickelte Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist überaus erfolgreich. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird auch international als besonders effektiv und beispielhaft angesehen.
Bereits rund 50 Länder, darunter viele EU-Staaten sowie China und Indien haben das Gesetz als Vorbild für ihre eigenen Förderinstrumente herangezogen.
Nach dem EEG muss Strom aus erneuerbaren Energien vom Netzbetreiber zu einem festgeschriebenen Betrag vergütet und ins Netz eingespeist werden. Die Differenz zwischen den Vergütungshöhen und dem Marktpreis für sonstigen Strom wird als EEG-Umlage auf die Stromrechnung der Verbraucher umgelegt. Die verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien erhalten Vergütungen in unterschiedlicher Höhe – je nach den Herstellungskosten des Stroms. Die Vergütungshöhen werden regelmäßig angepasst.
Die Bilanz des EEG kann sich sehen lassen: Durch EEG-Strom wurden im Jahr 2009 allein 52 Millionen Tonnen CO2 vermieden. Werden erneuerbare Wärmeenergie und Biokraftstoffe sowie nicht EEG-Strom hinzu gerechnet, haben alle erneuerbaren Energien zusammen sogar rund 107 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Jahr 2009 eingespart.
Zusätzlich hat sich das EEG als Wirtschaftsfaktor und Job-Motor erwiesen. Die Zahl der Beschäftigten in allen Bereichen der Branche stieg von 160.000 im Jahr 2004 auf rund 350.000 im Jahr 2009 bei einem Gesamtumsatz von 35,4 Mrd. Euro.
Die Mehrkosten dieses verstärkten Ausbaus sind insgesamt nicht unerheblich. 2009 machte die EEG-Umlage etwa 1,2 Cent/kWh aus, das sind rund fünf Prozent der Stromkosten für private Haushalte. Insgesamt entstanden durch das EEG bei einer Durchschnittsvergütung von geschätzten 13,3 Cent/kWh insgesamt volkswirtschaftliche Mehrkosten von etwa 4,7 Mrd. Euro. Einen Musterhaushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch im Jahr kostete das EEG 2009 demnach etwa 3,50 Euro pro Monat.
Einspeisung und Vergütung nach dem Stromeinspeisungsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
| Jahr | Eingespeiste Enrgiemenge in TWh | Vergütung in Mio. Euro |
|---|---|---|
| 1991 (Stromeinspeisungsgesetz) | 1,0 | 50 |
| 1992 | 1,3 | 80 |
| 1993 | 1,6 | 100 |
| 1994 | 2,3 | 150 |
| 1995 | 2,8 | 200 |
| 1996 | 3,7 | 300 |
| 1997 | 4,8 | 400 |
| 1998 | 6,8 | 600 |
| 1999 | 7,9 | 800 |
| 2000 (ab 1. April 2000: Erneuerbare Energien Gesetz) | 10,4 | 880 |
| 2001 | 18,1 | 1.580 |
| 2002 | 25,0 | 2.230 |
| 2003 | 28,4 | 2.610 |
| 2004 (EEG-Novelle August 2004) | 38,5 | 3.610 |
| 2005 | 44,0 | 4.500 |
| 2006 | 51,5 | 5.810 |
| 2007 | 67,1 | 7.880 |
| 2008 | 71,1 | 9.020 |









