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letzte Änderung: 13.04.2012 

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Aktueller Wertungsstatus

Aktuelle Vergütungssätze des EEG

Windenergieanlagen und Stromleitungen
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind für den ins Netz eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien bestimmte Vergütungssätze vorgesehen.

Abhängig von Anlagentyp und Anlagengröße sind die im EEG  festgeschriebenen Vergütungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien stark ausdifferenziert. Am 1. Januar 2012 ist eine neue Fassung des EEG in Kraft getreten.
In der Regel werden die Vergütungen für 20 Jahre zugesichert. Das Anschlussjahr bestimmt die Höhe der Vergütung. Häufig gilt: je später die Erstinbetriebnahme erfolgt, desto geringer ist die zugesicherte Mindestvergütung.  
Im Folgenden sind die Vergütungssätze für Anlagen, die ab dem 01.01.2012 in Betrieb genommen werden, in Cent pro Kilowattstunde aufgeführt:

Solare Strahlungsenergie

Die Basisdegression beträgt 9 Prozent. Je nach der im Vorjahr neu installierten Leistung kann sich die Degression jedoch erhöhen oder verringern.

Einspeisevergütung

Anlage Bis 30 kW Ab 30 kW Ab 100 kW Ab 1 MW
Anlagen in, an oder auf Gebäuden 24,43 ct/kWh 23,23 ct/kWh 21,98 ct/kWh 18,33 ct/kWh
Freiflächenanlagen und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind 17,94 ct/kWh 17,94 ct/kWh 17,94 ct/kWh 17,94 ct/kWh
Anlagen auf versiegelten Flächen und Konversionsflächen 18,76 ct/kWh 18,76 ct/kWh 18,76 ct/kWh 18,76 ct/kWh

Eigenverbrauch

Anlage bis 30 kW ab 30 kW ab 100 kW
Eigenverbrauch von bis zu 30 % des erzeugten Stroms 8,05 ct/kWh 6,85 ct/kWh9,48 5,6 ct/kWh
Eigenverbrauch von mehr als 30 % des erzeugten Stroms 12,43 ct/kWh 11,23 ct/kWh 9,98 ct/kWh

Windenergie Onshore

Typ Vergütung
Anfangsvergütung1) 8,93 ct/kWh
Grundvergütung 4,87 ct/kWh
Systemdiensleitungsbonus2) 0,48 ct/kWh
Repowering Bonus3) 0,5 ct/kWh

1) Die Anfangsvergütung wird in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage gewährt mit Option zur Verlängerung in Abhängigkeit von der Stromproduktion im Vergleich zum Referenzertrag.
2) Der Systemdienstleistungsbonus wird für den Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung gezahlt, für Neuanlagen, die vor dem 31.1.2015 in Betrieb gehen.
3) Der Repowering-Bonus wird für den Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung gewährt, sofern die ersetzte Anlage vor dem 1.1.2002 in Betrieb genommen wurde.

  • Vergütungszeitraum 20 Jahre
  • Degression 1,5 %

Windenergie Offshore

Typ Vergütung
Anfangsvergütung4) 15,00 ct/kWh
Grundvergütung 3,50 ct/kWh

4) Die Anfangsvergütung wird in den ersten zwölf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage gewährt; sie kann sich je nach Küstenentfernung und Wassertiefe verlängern.

  • Vergütungszeitraum 20 Jahre
  • Degression 0 %, ab 2018: 7 %

Geothermie

Vergütung 25 ct/kWh
Vergütungserhöhung bei Nutzung petrothermaler Techniken 5 ct/kWh
  • Vergütungszeitraum 20 Jahre
  • Degression 5 % ab 2018

Bioenergie

Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse

Anlagenleistung Grundvergütung
bis 150 kWel 14,30 ct/kWh
150 bis inkl. 500 kWel 12,30 ct/kWh
500 kWel bis inkl. 5 MWel 11,00ct/kWh
5 MWel bis 20 MWel 6,00 ct/kWh
  • Vergütungszeitraum 20 Jahre
  • Degression 2 %
  • Ggf. zuzüglich Einsatzszoffvergütung und Gasaufbereitungsbonus

Bioabfallanlagen und kleine Gülle-Biogasanlagen

  Vergütung
Bioabfallgärung (bis 500 kWel) 16 ct/kWh
Bioabfallgärung (500 - 20.000 kWel) 14 ct/kWh
Gülle-Biogasanlagen (bis 75 kWel) 25 kWh
  • Vergütungszeitraum 20 Jahre
  • Degression 2 %

Deponiegas, Klärgas, Grubengas

Deponiegasanlagen

Anlagenleistung Vergütung
bis 500 kWel 8,60 ct/kWh
500 kWel bis 5 MWel 5,89 ct/kWh

Klärgasanlagen

Anlagenleistung Vergütung
bis 500 kWel 6,79 ct/kWh
500 kWel bis 5 MWel 5,89 ct/kWh

Grubengasanlagen

Anlagenleistung Vergütung
bis 1 MWel 6,84 ct/kWh
1 MWel bis 5 MWel 4,93 ct/kWh
ab 5 MWel 3,98 ct/kWh
  • Vergütungszeitraum 20 Jahre
  • Degression 1,5 %

Wasserkraft

Anlagenleistung Vergütung
bis 500 kW 12,7 ct/kWh
bis 2 MW 8,3 ct/kWh
bis 5 MW 6,3 ct/kWh
bis 10 MW 5,5 ct/kWh
bis 20 MW 5,3 ct/kWh
bis 50 MW 4,2 ct/kWh
ab 50 MW 3,4 ct/kWh
  • Vergütung über 20 Jahre
  • Degression 1 %

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