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letzte Änderung: 13.04.2012 

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Aktueller Wertungsstatus

Energieeinsparverordnung EnEV

modernes Wohnhaus
Die Energieeinsparverordnung definiert verbindliche Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energiebedarf von Gebäuden. © Fotolia

Die Energieeinsparverordnung definiert verbindliche Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energiebedarf von Gebäuden. Seit 1. Oktober 2009 ist die aktuelle Fassung EnEV 2009 in Kraft.

Nachdem mit der EnEV 2007 im Wesentlichen Regelungen für Energieausweise für Bestandsgebäude eingeführt worden sind, ist mit der EnEV 2009 das Anforderungsniveau an Neubau und Bestand in einem ersten Schritt verschärft worden. Eine zweite Stufe der Verschärfung soll - wie in Meseberg vom Kabinett verabschiedet - mit der EnEV 2012/13 umgesetzt werden.

Die EnEV enthält folgende Hauptschwerpunkte:

  • Energieausweise für Gebäude (Bestand und Neubau),
  • Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
  • Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
  • Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
  • Energetische Inspektion von Klimaanlagen
  • Ordnungswidrigkeiten

Sie gilt alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile. Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z. B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z. B. Zelte, Traglufthallen) oder für ganz spezielle Nutzungen, wie z. B. Ställe und Gewächshäuser.

Ziele der EnEV

Mit der Verordnung sollen die energetische Qualität von Neu- und Bestandsbauten um etwa 30 Prozent gegenüber dem vorherigen Standard verbessert und die Energiesparpotenziale im Gebäudebestand stärker ausgeschöpft werden.

Neubau

Für Neubauten ist seit 2002 ein Gebäudeenergieausweis  vorgeschrieben, der wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Ähnlich wie beim Kühlschrank (EU-Label) soll der Energiebedarfswert für mehr Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität von Immobilien sorgen.

Bestandsgebäude

Im Gebäudebestand liegen besonder große Energiesparpotenziale. Deshalb mobilisiert die Verordnung diese Reserven durch Nachrüstverpflichtungen und bedingte Anforderungen bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen. Insbesondere geht es um den Austausch von mehr als zwei Millionen ineffizienten Heizkesseln, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert worden sind sowie um die nachträgliche Dämmung von Rohrleitungen und der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen.

Bei anstehenden Modernisierungsarbeiten sind ab einem gewissen Umfang (zehn Prozent der jeweiligen Bauteilfläche) energetische Maßnahmen vorgeschrieben. Insbesondere bei Putzerneuerung und dem Austausch von Fenstern oder Verglasungen ist es in aller Regel wirtschaftlich, gleichzeitig die energetische Qualität deutlich zu verbessern.

 


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