Mit der Novelle des KWK-Gesetzes, die am 1.Januar 2009 in Kraft getreten ist, wird die Förderung von KWK-Anlagen ausgeweitet. Ziel ist es, dass KWK-Anlagen 2020 einen Beitrag von 25 Prozent an der gesamten deutschen Bruttostromerzeugung leisten.
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