Hauptinhalt

Einspeisevergütung

- Eine Einspeisevergütung wird in Deutschland für den Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Eine Einspeisevergütung wird in Deutschland für den Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Die Betreiber der Stromnetze sind per Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, den Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen produziert wird, komplett abzunehmen und mit vorgeschriebenen Sätzen zu vergüten.
Die Einspeisevergütung soll den Bau von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fördern. Sie schafft Investitionsanreize und –sicherheit und erhöht die Rentabilität der Anlage.
Die Einspeisetarife werden vom EEG differenziert nach verschiedenen Technologien festgesetzt. Beispielsweise wird für Solarstrom aus Photovoltaik, dessen Erzeugung noch relativ teuer ist, weit mehr erstattet als für Windenergie , die heute schon nicht mehr sehr weit von der Wirtschaftlichkeit entfernt ist.
Der gezahlte Betrag je eingespeister Kilowattstunde Strom ist z. B. bei Photovoltaik-Anlagen deutlich höher, als der Preis, den ein Verbraucher für seinen Strom zahlt. Aus diesem Grund lohnt es sich, den Strom in das Stromnetz einzuspeisen. Seit einer entsprechenden Neuregelung fördert der Gesetzgeber auch die Attraktivität des Eigenverbrauchs des selbst produzierten Stromes durch eine erhöhte Vergütung stärker, sodass sich zusätzliche Optionen eröffnen. Die Vergütungssätze sind dynamisch an die wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt und einer jährlichen Degression für Neuanlagen unterworfen, so dass sie sich im Laufe der Zeit ändern können.
Die Einspeisevergütung wird über die so genannte EEG-Umlage letztlich von allen Endverbrauchern mitgetragen. Die lokalen Netzbetreiber, die die Einspeisevergütung den Anlagenbetreibern auszahlen, geben dabei die entstehenden Mehrkosten an die Übertragungsnetzbetreiber weiter, welche diese Umlage anteilig an die lokalen Energieversorgungunternehmen übermitteln, wo sie als allgemeiner Kostenbestandteil Eingang in die Stromrechnung der Endverbraucher findet. Die Differenzkosten, die als solche in der Stromrechnung ausgewiesen werden können, entsprechen der EEG-Umlage.








