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letzte Änderung: 10.02.2012 

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Aktueller Wertungsstatus

Marktanreizprogramm: Förderung für Solar- und Biomassewärme

Dächer mit Solaranlagen
Solarkollektoranlagen sind entweder beim BAFA oder bei der KfW im Rahmen des Marktanreizprogramms förderfähig. © Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES/Fotoautor: Ernst Schweizer AG, 8908 Hedingen

Mit der Neuauflage des Marktanreizprogramms (MAP) für die Errichtung von Solarwärmeanlagen, Biomassekesseln und Wärmepumpen hat das BAFA die Richtlinien überarbeitet und zur Standardförderung ein zusätzliches Bonusprogramm eingerichtet.

 

 

Aktuell. Haushaltssperre und Programmstopp des MAP vom 03.05.2010 aufgehoben. Ab dem 12.07.2010 stellt das BAFA wieder Antragformulare zur Verfügung und nimmt neue Anträge entgegen. Vor dem Programmstopp gestellte Anträge werden abschließend bearbeitet. Für Neuanträge gelten geänderte Förderkonditionen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier .

Die Höhe der Zuschüsse für die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen unterscheidet sich nach Art und Größe der Anlagen. Grundsätzlich wird zwischen Anlagen zur reinen Brauchwassererwärmung und solchen mit integrierter Heizungsunterstützung unterschieden.

Beim Neubau wird beispielsweise für Solaranlagen zur reinen Warmwasserbereitung ein Mindestzuschuss von 307,50 Euro pro Anlage bzw. ein Zuschuss von 45 Euro pro Quadratmeter installierter Kollektorfläche gezahlt. Diese Förderung gilt für Anlagen, für die nach dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt wurde. Neu zu errichtende Anlagen, für die vor diesem Datum ein Bauantrag gestellt wurde, werden gemäß der Bedingungen für Anlagen im Gebäudebestand mit einem Mindestzuschuss von 410 Euro bzw. einem Zuschuss von 60 Euro pro Quadratmeter installierter Kollektorfläche gefördert (Stand: Februar 2010).

Solarkollektoranlagen sind übrigens entweder beim BAFA oder bei der KfW im Rahmen des Marktanreizprogramms förderfähig. Die Abgrenzung erfolgt über die Größe der Anlage. Vom BAFA werden Anlagen gefördert, deren Bruttokollektorfläche weniger oder gleich 40 m² beträgt. Die KfW fördert Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche über 40 m².

Zusätzlich zu dieser Basisförderung gibt es die folgenden Bonusprogramme, die ausbezahlt werden, wenn neben der Solarwärmeanlage in die Modernisierung der Wärmeerzeugung investiert wird:

  • Kesseltauschbonus: Bei Austausch eines veralteten Heizkessels gegen einen Öl- oder Gasheizkessel mit Brennwerttechnik.
  • Kombinationsbonus: Gleichzeitige Installation einer förderfähigen Wärmepumpe oder einer förderfähigen Biomasseanlage.
  • Effizienzbonus: Errichtung einer Solarwärmeanlage mit Heizungsunterstützung auf einem Gebäude mit besonders niedrigem Primärenergiebedarf.
  • Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen.
  • Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen.

Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar.

Hinweis: Da sich die Förderprogramme häufig ändern oder neue Programme aufgelegt werden, kann der Förderbetrag entsprechend variieren. Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen auch, dass es keinen Rechtsanspruch auf staatliche Fördermittel gibt. Weitere Informationen dazu und die jeweils aktuell gültigen Förderbedingungen des MAP differenziert nach weiteren Anwendungen finden Sie auf den Internetseiten des BAFA .


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