Mit der Novelle des KWK-Gesetzes, die am 1.1.2009 in Kraft getreten ist, wird die Förderung von KWK-Anlagen ausgeweitet. Ziel der Bundesregierung ist es, 2020 einen Anteil von 25 Prozent in KWK-Anlagen erzeugtem Strom an der Gesamtproduktion zu erreichen.
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