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letzte Änderung: 10.02.2012 

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Risiken beim Contracting

Besprechung
Die Projektrisiken beim Contracting umfassen Bonitätsrisiko, Betriebsrisiko, Preisrisiko und technisches Risiko.

Den Vorteilen von Contracting stehen auch Projektrisiken gegenüber. Eine frühzeitige Prüfung der Risiken und die Regelung des Umgangs mit diesen Risiken schützt die Beteiligten im Schadensfall.  Die Projektrisiken lassen sich aufteilen in: Bonitätsrisiko, Betriebsrisiko, Preisrisiko und technisches Risiko.

Bonitätsrisiko

Das Bonitätsrisiko besteht im Hinblick auf die langfristige Zahlungsfähigkeit des Nutzers. Bei Investitionen im Kommunalbereich ist das Risiko als gering anzusehen. Im Industriebereich ist das Bonitätsrisiko höher einzustufen. Eine Möglichkeit des Contractors, dieses Bonitätsrisiko einzuschränken, besteht in der Gründung einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, bei der das Risiko auf das von den Gesellschaftern zu erbringende Eigenkapital für das einzelne Projekt beschränkt ist.

Bei dieser Form der Projektfinanzierung wird der verbleibende Hauptanteil des Bonitätsrisikos auf das finanzierende Kreditinstitut übertragen. Die übertragenen Bonitätsrisiken werden sich Kreditinstitute jedoch durch Ausfallbürgschaften der Gesellschaft und/oder höhere Refinanzierungszinsen absichern bzw. entgelten lassen.

Wird ein Contracting-Vertrag ohne Gründung einer Projektgesellschaft geschlossen, trägt der Contractor das komplette Bonitätsrisiko des Kunden. Erschwerend ist, dass sich neben dem möglichen Forderungsausfall das Risiko noch erhöht, da Planungskosten für die Anlage, welche 15 bis 20 Prozent der Investitionskosten betragen, verloren gehen können. Darüber hinaus kann die Anlage in der Regel an anderer Stelle nicht weiter verwendet werden und der Contractor hat die Finanzierungs-/Kapitalkosten für die Energieerzeugungsanlage über die Restlaufzeit des Energieliefervertrages zu tragen. Daher ist zu prüfen, inwieweit durch Bürgschaften Sicherheiten für den Contractor geschaffen werden können.

In keinem Fall darf Contracting als letztes Finanzierungsmittel angesehen werden, wenn Hausbanken dem Nutzer keinen Kredit mehr für z.B. die Erneuerung der Energieversorgung bereitstellen.

Betriebsrisiko

Zu den Risiken, die sich aus dem Betrieb der Energieanlage ergeben, zählen insbesondere die langfristige Gewährleistung der geplanten Auslastung der installierten Anlage und das Preisrisiko. Der Contractor kann diese Risiken nicht beeinflussen. Deshalb sollte er versuchen, diese in seiner Preiskalkulation und -gestaltung ausreichend zu berücksichtigen. Die Auslastung der Anlage ist abhängig von den Entscheidungen des Energienutzers.

Die Energiepreisentwicklung orientiert sich im wesentlichen an der internationalen Marktsituation und ist von dem Contractor auch im Falle eines Versorgungsunternehmens kaum zu beeinflussen.

Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Contractor und Energienutzer werden daher das Beschäftigungs- und das Preisrisiko dem Energienutzer zuordnen. Dieser ist dadurch aber nicht schlechter gestellt, als wenn er die Energieinvestition allein durchführen würde.

Das Betriebsrisiko lässt sich durch die Preisgestaltung in einen Grund- und Arbeitspreis auf die Energienutzer übertragen. Der Grundpreis enthält alle Fixkosten und somit alle Nichtenergiekosten einschließlich einer angemessenen Verzinsung des Kapitaleinsatzes des Contractors. Der Grundpreis ist unabhängig von der abgenommenen Energiemenge vom Energienutzer zu zahlen. Der Arbeitspreis enthält alle variablen Kostenbestandteile und somit neben den reinen Energiekosten auch variable Kosten für Wartungen.

Preisrisiko

Das Preisrisiko kann der Contractor durch Preisgleitklauseln absichern, so dass er den Arbeitspreis für die gelieferte Nutzenergie z.B. an die Preisentwicklung der Einsatzenergien, Löhne und evtl. einen Güterindex bindet, z.B. bei Einsatz von Gas in Blockheizkraftwerken oder Gasturbinen   wie in der Gaswirtschaft üblich  , an die Entwicklung der Ölpreise oder direkt an den Gaspreis. Den Grundpreis bindet der Contractor z. B. an Kapitalmarktentwicklung, Löhne und Güterindex.

Sollte ein Kunde jedoch eine feste Preiszusage vom Contractor verlangen, oder will der Contractor seine Energiebezugspreise sichern, so kann er Preissicherungsinstrumente vereinbaren. Mit diesen Instrumenten können Festpreise festgelegt oder Schwankungsbreiten reduziert werden.

Technisches Risiko

Das technische Risiko, das in der Bauphase und in dem späteren Betrieb der Anlage besteht, ist für den Contractor aufgrund seiner hohen technischen Kompetenz überschaubar. Zusätzlich bietet der Einsatz eines qualifizierten Generalunternehmers die Möglichkeit, die Einhaltung der technischen Parameter und der Kostenvorgaben weitestgehend sicherzustellen.


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