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Energiespar-Contracting
Bei einem Energiespar-Contracting-Projekt werden alle vom Auftragnehmer durchgeführten Energiesparmaßnahmen aus der beim Kunden realisierten Energiekosteneinsparmenge finanziert. Energiesparcontracting beinhaltet die Übernahme der kompletten Energiebewirtschaftung (Wärme, Kälte, Kraft, Beleuchtung etc.) von Gebäuden und/oder Anlagen durch den bzw. die Auftragnehmer (Contractor) beinhalten oder sich nur auf einzelne Maßnahmen beziehen.
Möglichkeiten & Voraussetzungen
Die Maßnahmen können unterteilt werden in
- investive Maßnahmen (Energiekosteneinsparung durch Substitution veralteter durch moderne Technik)
- organisatorische Maßnahmen (Energiekosteneinsparung durch Veränderung der Laufzeiten von Anlagen; durch Nutzerschulungen etc.) und/oder
- juristische Maßnahmen (Energiekosteneinsparung durch Veränderungen bei den Energielieferverträgen).
Folgende zwei Voraussetzungen bilden den Rahmen für das Energiesparcontracting
- Existenz von Einsparpotentialen bei den Energiebewirtschaftungskosten von Gebäuden, Anlagen etc.
- Defizite bei den Umsetzungsmöglichkeiten bzw. beim Umsetzungswillen dieser Potentiale bei den Eigentümern von Gebäuden und Anlagen.
Projektablauf
Nachdem der Kunde ein oder mehrere Gebäude/Anlagen zum Energiesparcontracting ausgewählt hat, erstellt der Contractor anhand von energiewirtschaftlichen Kenndaten des bzw. der Gebäude und einer Vor-Ort-Besichtigung eine Grobanalyse. Sie enthält die vom Contractor ermittelte Kosteneinsparung, wenn er die Energiebewirtschaftung des bzw. der Gebäude/Anlage übernimmt.
Dann wir ein Vertrag zwischen Kunde und Auftragnehmer geschlossen. Danach werden in einer Feinanalyse die konkreten Maßnahmen festgelegt und mit dem Kunden abgestimmt. Nachfolgend werden die Maßnahmen vom Contractor umgesetzt.
Autor: ASUE








