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letzte Änderung: 10.02.2012 

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Energieliefer-Contracting

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Beim Energieliefer-Contracting wird ein Vertrag über die Lieferung von Strom, Wärme oder Kälte abgeschlossen.

Beim Energieliefercontracting schließt ein Auftraggeber (zum Beispiel eine Wohnungsbaugesellschaft) mit dem so genannten Contractor einen Vertrag über die Lieferung von Strom, Wärme und/oder Kälte ab.

Dieser Vertrag beinhaltet sämtliche Wartungs- und Serviceleistungen. Der Contractor  plant die notwendigen Anlagen wie etwa Heizungssysteme und investiert z. B. in die Mehrfamilienhäuser.

Der Contractor  handelt mit dem Auftraggeber einen Preis für gelieferte Energie aus, der die Energie- und Investitionskosten sowie die Wartungs- und Servicekosten deckt. Der Auftraggeber kann mit festen Kosten für die Energie kalkulieren (zum Beispiel Preis pro kWh) und muss weniger Arbeit für das Energiemanagement aufwenden. Er kann zudem auf die Kompetenz des Contractors bei der Planung der Anlagen, der Finanzierung und dem Betrieb zurückgreifen.


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