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letzte Änderung: 16.05.2013 

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Contracting

Besprechung
Ein Contractor führt Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Optimierung der Energieversorgung durch. © Fotolia

Contracting ist eine Energiedienstleistung, bei der ein Vertrag zwischen einem Gebäudeeigentümer oder -nutzer und einem spezialisierten Energiedienstleistungsunternehmen, dem so genannten Contractor, geschlossen wird.

Das Energie-Contracting bringt sowohl dem Gebäudeeigentümer als auch dem Contractor Vorteile: Der Eigentümer der Immobilie profitiert finanziell, denn das Contracting bietet umfassende und individuelle Lösungskonzepte auch ohne zusätzliche eigene Investitionen. Darüber hinaus leisten die umgesetzten Maßnahmen zur Energieeffizienz einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz. Gleichzeitig wird die Verwaltung der Liegenschaft nicht durch die organisatorische Umsetzung der Energiesparmaßnahmen belastet.
Auch bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zur Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien bietet Contracting passende Lösungen. Die öffentliche Hand wird durch die Anwendung einer Energiedienstleistung und die daraus resultierende Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Gebäude außerdem ihrer Vorbildfunktion gegenüber Unternehmen und Bürgern gerecht. Die Contractoren profitieren auf der anderen Seite finanziell durch eine angemessene Beteiligung an den eingesparten Energiekosten bzw. durch eine langfristige Kundenbindung und die Vergütung für die gelieferte Nutzenergie.

Contractoren steigern durch Technik, Kapital und Know-how die Energieeffizienz der Gebäude. Die beiden Hauptformen des Contractings unterscheiden sich v. a. in der Zielsetzung. Beim Energiespar-Contracting  erhält der Eigentümer vom Contractor  eine langfristige Garantie über eine Energiekosteneinsparung. Beim Energieliefer-Contracting  stellt der Contractor die effiziente Energieversorgung z. B. mit Wärme, Kälte und/oder Strom sicher. Darüber hinaus gibt es auch Mischformen.

Der Contractor refinanziert die Aufwendungen für seinen Auftraggeber (z. B. für eine neue Heizungsanlage oder energieeffiziente Beleuchtungssysteme) durch seine Beteiligung an den eingesparten Energiekosten (Energiespar-Contracting ) oder durch das Entgelt für die gelieferte Nutzenergie (Energieliefer-Contracting ).

Mit Contracting können unterschiedliche Ziele verfolgt werden:

  • Senkung der Energiekosten
  • Vermeidung bzw. Verringerung eigener Investitionen
  • Erneuerung von Heizungs- bzw. Energieversorgungsanlagen
  • Verbesserung der Beleuchtung (Energieeffiziente Beleuchtung)
  • Verbesserung der Energieeffizienz bei Lüftung und Klimatisierung
  • Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Solarstrom oder Solarwärme)
  • Reduktion der CO2 -Emissionen
  • Bezug von Nutzenergie (Wärme, Kälte oder Strom)
  • Auslagerung wirtschaftlicher und technischer Risiken auf den Contractor
  • Ist die öffentliche Hand Auftraggeber: Erfüllung ihrer Vorbildfunktion durch Anwendung einer Energiedienstleistung und Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude

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