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Aufgaben des Contractors

- Die Aufgaben des Contractors umfassen Technische Konzeption, Wirtschaftlichkeitsanalyse, Vertragsgestaltung, Umsetzung und ggf. Betriebsführung. © Fotolia
Im Rahmen der Abwicklung des Contractings hat der Contractor vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Diese lassen sich zu vier Aufgabenschwerpunkten zusammenfassen: Technische Konzeption, Wirtschaftlichkeitsanalyse, Vertragsgestaltung, Umsetzung und ggf. Betriebsführung.
Konzeption
Der Contractor zeigt federführend geeignete, auf den speziellen Fall zugeschnittene Konzeptionen und Modelle auf. Wichtige Bestandteile dafür sind die Ist-Aufnahme und die Einbeziehung von Bedarfsprognosen und Kundenwünschen. Die Festlegung der zum Leistungsumfang gehörenden Versorgungsmedien (z.B. Dampf, Strom, Kälte) sowie der Liefergrenzen bestimmen wesentlich den Investitionsumfang.
Bei der Grundlagenermittlung und der Wahl der Konzeptvarianten ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und dem Contractor wichtig. Fehlende Informationen können zu falschen Lösungsansätzen führen.
Mit den abgestimmten und gemeinsam festgelegten Randbedingungen arbeitet der Contractor Anlagenkonzeptionen mit möglichen Varianten aus. Neben den betrieblichen Notwendigkeiten sollte der Contractor aber auch umweltrelevante Aspekte bei der Vorplanung berücksichtigen und weniger umweltbelastenden Konzepten höhere Priorität einräumen. Die Vorplanung schließt mit der Ermittlung der Investitionen für die verschiedenen Varianten ab.
Wirtschaftlichkeit & Finanzierung
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist die Basis für die Grundsatzentscheidung pro/contra Realisierung des Contracting-Projektes. Neben den Investitionen bestimmen weitere Parameter die Wirtschaftlichkeit wesentlich:
- Energiebezugskosten/Einspeisevergütungen
- Wartungs- und Instandhaltungskosten
- Personalkosten (Betreiberfunktion)
- Versicherungen
Darüber hinaus spielen die Finanzierungsart (Eigen-/Fremdfinanzierung) sowie die Finanzierungskonditionen eine große Rolle. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Prüfung der Förderungsmöglichkeit, besonders in Verbindung mit umweltschonenden Anlagenkonzeptionen. Bei positivem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird seitens des Contractors ein verbindliches Angebot erstellt. Ein Vorvertrag sichert die weiteren Aktivitäten ab.
Planung
Die Anlagenkonzeption wird jetzt in eine detaillierte Planung umgesetzt. Diese beinhaltet die Leistungsausschreibung, Submission und Auftragsvergabe für die Ausführungsarbeiten. Namhafte Anlagenbauer bieten als Generalunternehmer fertige Pakete (Planung, Ausführung, Inbetriebnahme) aus einer Hand an. Um das Risiko von nicht geplanten Kostensteigerungen zu reduzieren, bietet sich die Vergabe zum Pauschal-Festpreis an.
Der Contractor schließt ein umfangreiches Vertragswerk (Rahmenvertrag, Energielieferverträge, Pachtvertrag, u. a.) mit den am Contracting Beteiligten ab.
Eine weitere Entscheidung ist die Wahl der Gesellschaftsform sowie die Einbeziehung möglicher Partner. Diese können Geldinstitute, Versorgungsunternehmen und Anlagenbauer sein. Aber auch der Objekteigentümer kann zu den Gesellschaftern gehören. Die Einbeziehung von mehreren Gesellschaftern reduziert dabei das Risiko für den Einzelnen.
Durchführung
Bei der Übernahme der Betriebsführung empfiehlt es sich, mit den Herstellern bzw. dem Anlagenbauer Wartungsverträge sowie einen Bereitschaftsdienst für Störfälle zu vereinbaren. Die Versorgungsmedien werden an den definierten Übergabestellen messtechnisch erfasst und mit dem Nutzer abgerechnet.
Eine Nachkalkulation des Projektes ist zugleich eine Erfolgskontrolle für den Contractor und sollte unbedingt erfolgen. Hieraus lassen sich Ergebnisse und Erfahrungen für künftige Projekte ableiten.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit geht die Anlage normalerweise in das Eigentum des Contractingnehmers über. Es ist jedoch auch möglich, eine neue Contracting-Vereinbarung anzuschließen.








