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Energieeffizienzberatung für kleinere und mittlere Unternehmen

- Der Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittelständischen Unternehmen soll dabei helfen, Energiesparmaßnahmen umzusetzen.
Der "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und der KfW Bankengruppe soll kleinen und mittleren Unternehmen bei der Steigerung ihrer Energieeffizienz mit Beratung und Kreditangeboten helfen.
Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen ist häufig nicht bekannt, welche Kostensenkungspotenziale durch Energieeffizienzmaßnahmen gehoben werden können. Forscher des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung haben beispielsweise errechnet, dass bis zu 20 Prozent des Stromverbrauchs in Industrie und Gewerbe in den nächsten zehn Jahren durch rationellere Nutzung eingespart werden kann. Der Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittelständischen Unternehmen soll dabei unterstützen, Energiesparmaßnahmen umzusetzen.
Der Fonds besteht aus den beiden Komponenten „Energieeffizienzberatungen“ und zinsgünstige „Investitionskredite für Energiesparmaßnahmen“.
Im Rahmen der Energieeffizienzberatungen des KfW-Programmes werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Beratungen in gewerblichen Unternehmen und für Freiberufler gewährt. Innerhalb des Programms wird zwischen Initial- und Detailberatungen unterschieden. Erstere dient dazu, sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen und grundsätzliche Änderungen vorzuschlagen. In der deutlich aufwändigeren Detailberatung wird das Unternehmen genau analysiert und spezifische Lösungsvorschläge präsentiert. Als Ergebnis der Beratung erhalten die Unternehmen einen Beratungsbericht mit folgenden Inhalten:
Initialberatung
- Beschreibung der Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf
- Beschreibung bestehender energetischer Mängel
- Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen
- Hinweise auf Fördermöglichkeiten
Detailberatung
- Mengen und Kosten des Ist-Energieverbrauchs
- Bewertung des Ist-Zustandes
- Feststellung von Schwachstellen
- Prioritäten zur effizienten Energieanwendung
- Konkrete Nennung von Einsparpotentialen
- Vorschlag von Energiesparmaßnahmen
- Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen
- Hinweise auf Fördermöglichkeiten
Für die ein- bis zweitägige Initialberatung erhalten Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent des geforderten Tageshonorars, für die Detailberatung bis zu 60 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 € Euro am Tag).
Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 8.000 Euro. Initial- und Detailberatung können unabhängig voneinander beantragt werden. Die für die Effizienzberatung gelisteten Berater sind in der KfW-Beraterbörse verzeichnet. Die Förderung läuft noch bis 2011.
Weitere Informationen unter:









