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letzte Änderung: 13.04.2012 

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Schallemissionspegel

Windpark
Der Schallemissionspegel einer Windenergieanlage gibt an, welche Geräuschbelastung von ihr für die Umgebung ausgeht. Foto: juwi.de

Der Pegel der Schallemission einer Windenergieanlage gibt an, welche Geräuschbelastung von ihr für die Umgebung ausgeht. Die ausgesendeten Schallwellen werden in Dezibel (dB) angegeben. Moderne Windenergieanlagen geben in ihrer nächsten Umgebung einen Geräuschpegel von über 55 dB ab.

Schon wenige hundert Meter von der Anlage entfernt reduziert sich der mittlere Schallpegel auf unter 50 dB. Ein Beispiel: Die typische Schallemission einer 1,5-Megawatt-Anlage liegt an der Gondel bei etwa 105 dB (bei einer Windgeschwindigkeit von 10m/s). Da sich diese in ca. 70 m Höhe befindet, sind die Schallemissionen am Fuß der Anlage deutlich geringer und liegen bei rund 60 dB. Bereits bei einer Entfernung von 100 m sinkt die Geräuschentwicklung auf rund 55 dB. Zum Vergleich: Die Lautstärke einer normalen Unterhaltung liegt bei etwa 50 dB, Straßenlärm bei etwa 90 dB. Somit ist anzunehmen, dass die Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen relativ geringe Ausmaße erreicht.

Je nach Geländebeschaffenheit und Umgebungsgeräuschen trägt der Schall einer Windenergieanlage unterschiedlich weit in die Umgebung hinein. Auch das Empfinden des Schalls ist unterschiedlich. "Lärm" wird je nach persönlicher Einstellung als unterschiedlich laut empfunden (zum Beispiel Straßenlärm und Musik).

Beim Bau von Windenergieanlagen müssen umfassende baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. So werden bereits in der Planungsphase die zu erwartenden Schallemissionen rechnerisch überprüft. Grundlage hierfür ist die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“. Hier sind jeweils konkrete Vorgaben für Geräuschpegel festgelegt, die in Wohn-, Misch- oder Gewerbegebieten nicht überschritten werden dürfen. Für eine Baugenehmigung ist die Einhaltung dieser Werte durch ein Gutachten nachzuweisen. Die maximal zulässigen Grenzwerte sind:

  Tags [dB(A)] Nachts [dB(A)]
Industriegebiet 70 70
Gewerbegebiet 65 50
Mischgebiet 60 45
Wohngebiet 55 40
Reines Wohngebiet 50 35
Kurgebiet, Krankenhaus 45 35

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