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letzte Änderung: 10.02.2012 

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Schallschutz

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Schallschutzmaßnahmen beginnen bereits in der Planungsphase. © Fotolia

Schallschutzmaßnahmen beginnen bereits in der Planungsphase. Störende Einflüsse aus der Nachbarschaft oder der näheren Umgebung können durch geschicktes Anordnen der Räume und Fenster vermindert werden.

Außerdem kann bereits im Bebauungsplan ein bestimmter Mindestschallschutz für Außenwände und Dach vorgeschrieben sein. Dies hat durchaus Einfluss auf die Wahl der Baustoffe und Konstruktionen für Wände, Fenster und Dach.

Das Grundprinzip des Schallschutzes lautet: Je größer das Gewicht, je besser der Schallschutz. Eine schwere Wand aus Kalksandstein oder Beton bietet daher einen besseren Schallschutz gegen Außenlärm als eine leichtere Wand aus Porenbeton.

Keine Regel ohne Ausnahme: Leichte Trennwände können bei entsprechender Planung und Ausführung auch bessere Werte als gleichdicke Wände aus massivem Material aufweisen. Dies gilt besonders im Innenbereich bei dünnen Trennwänden.

Bauplanung und Bauausführung

Bei Reihenhäusern muss die Trennfuge zwischen den Gebäuden besonders sorgfältig ausgeführt werden. Durch Mörtelreste in der Trennfuge kann es zu einer Schallbrücke zwischen den Häusern kommen. Die Trennfuge muss durchgehend von der Dachdeckung bis zu den Fundamenten ausgeführt werden. Mängel in der Ausführung lassen sich so gut wie nicht mehr korrigieren.

Auch bei der Innenaufteilung eines Hauses kann durch Rücksichtnahme auf mögliche Störquellen vieles zum Schallschutz beigetragen werden. Wenn Badezimmer und Schlafzimmer beispielsweise eine gemeinsame Trennwand haben, sollte an dieser Wand nicht auch das WC montiert sein. Außerdem ist die Montage geräuscharmer Armaturen empfehlenswert. Für das Zusammenleben von Eltern und Kindern kann es ebenfalls förderlich sein, wenn die Räume nicht direkt aneinanderliegen oder zumindest eine hochwertig dämmende Trennwand haben. Ruhebereiche können auch durch höherwertige Türen von der übrigen Wohnung abgetrennt werden.

Estriche sollten nur als so genannte schwimmende Estriche ausgeführt werden, bei denen die Estrichschicht auf Dämmplatten aufliegt und durch Randstreifen von den Wänden getrennt ist.

Ein harter Bodenbelag wie Fliesen oder Parkett führt zu höheren Gehgeräuschen als Teppichboden, außerdem haben harte Beläge keine dämpfende Wirkung auf Luftschall. Bei der Wahl des Bodenbelages müssen Sie entscheiden, welche Kriterien Ihnen wichtiger sind, ein pflegeleichter Boden oder ein Boden mit dämpfenden Eigenschaften. Gerade bei harten Bodenbelägen ist es besonders wichtig, dass der schwimmende Estrich und der Bodenbelag keinen Kontakt zu angrenzenden Wänden haben, um eine Schallübertragung zu vermeiden.


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