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letzte Änderung: 29.07.2010 

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Vorschriften

Quelle: pixelio.de

Beim Bau eines Hauses oder einer Modernisierung spielt der Energieverbrauch eine wichtige Rolle. Verschiedene Vorschriften und Gesetze müssen hier berücksichtigt werden. Am zentralsten ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Die EnEV  definiert verbindliche Grenzwerte und Berechnungsmethoden für den Energieverbrauch von bestehenden Gebäuden und Neubauten. Ziel der EnEV ist es, Gebäude durch bauliche und technische Maßnahmen energieeffizienter zu machen. Die EnEV betrachtet dazu den Primärenergieverbrauch  eines Gebäudes, d.h. alle Energie-Einflussfaktoren bei der Gewinnung und Verwendung der Energie werden einbezogen. Aktuell dürfen Neubauten – je nach Bauart – noch maximal zehn Liter Heizöl bzw. Kubikmeter Gas pro Quadratmeter verbrauchen. Seit 2007 ist durch die EnEV der Gebäudeenergieausweis  für Neubauten und Bestandsgebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen, Pflicht. So werden die Energiekosten für Mieter und Käufer transparent und vergleichbar. Aber auch der Eigentümer profitiert, denn bei einer Senkung des Energiebedarfs durch Modernisierung steigt der Wert der Immobilie (Einzelheiten zum Gebäudeenergieausweis ). 

Besondere Energiesparpotenziale liegen im Gebäudebestand, weshalb die EnEV hier Nachrüstverpflichtungen und bedingte Anforderungen bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen vorsieht. Für die Heizungsanlage formuliert die Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)  die Mindestanforderungen. Für kleine und mittlere Feuerungsanlagen wie Heizungsanlagen und Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine gelten zunehmend verschärfte Schadstoffgrenzwerte (mit Übergangsfristen), wer diese nicht einhält, muss mit Strafzahlungen und Stilllegung rechnen.

Ergänzend werden Eigentümer neuer Gebäude ab 2009 dazu verpflichtet, den Energiebedarf ihres Gebäudes anteilig mit Erneuerbaren Energien zu decken. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG)  sieht die Nutzung von Geothermie, Solarwärme oder Biomasse vor. Alternativ können aber auch ähnlich Klima schonende Maßnahmen, wie etwa eine verstärkte Wärmedämmung oder Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme umgesetzt werden.

Da wundert es schon fast, dass der Einbau einer Solaranlage in der Regel keine Baugenehmigung  erfordert. Ausnahmen bilden Gebäude, die unter Denkmalschutz  stehen. Hier muss bei allen Maßnahmen der energetischen Modernisierung die Denkmalschutzbehörde einbezogen werden.

Weitere Informationen zu Vorschriften finden Sie in den Artikeln und weiterführenden Angeboten in dieser Unterkategorie.

Autor: Redaktion 


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