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Primärenergiebedarf in der Energieeinsparverordnung
Der Gesetzgeber hat mit der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, Mindeststandards zur Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden festgelegt. Maßgeblich hierfür ist der so genannte Primärenergiebedarf des Gebäudes.
Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes ist eine rechnerische Größe, die alle Energie-Einflussfaktoren enthält:
- Die Qualität der Gebäudehülle, wie Außenwände, Fenster etc.
- Energiegewinne durch Sonneneinstrahlung, Körperwärme und Geräte
- Die Qualität der gesamten Heizungsanlage vom Kessel bis zum Heizkörper
- Den Warmwasserbedarf und die Effizienz der Warmwasserbereitung
- Den Energieträger
Der oder die eingesezten Energieträger sind ein entscheidender Einflussfaktor für die Berechnung: Heizöl muss aus Rohöl gewonnen werden, Strom wird in Kraftwerken erzeugt, Gas gefördert und aufbereitet und alle Energieträge müssen zum Verbraucher transportiert werden. Der Aufwand dafür fließt ebenfalls in die Berechnung für den Primärenergiebedarf mit ein. Die Energieverluste durch die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport für einen Energieträgern beschreibt der Primärenergiefaktor.
Strom hat z. B. wegen der hohen Verluste und des hohen technischen Aufwands bei der Herstellung einen deutlich höheren Primärenergiefaktor als Heizöl oder Erdgas. Erneuerbare Energien wie Sonne, Wind, Holz haben die kleinsten Primärenergiefaktoren mit Werten, die knapp über oder bei Null liegen.
| Energieträger | Primärenergiefaktor |
|---|---|
| Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Steinkohle | 1,1 |
| Braunkohle | 1,2 |
| Holz (Biomasse) | 0,2 |
| Nah-/Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung mit fossilen Brennstoffen | 0,7 |
| Nah-/Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung mit erneuerbaren Brennstoffen | 0,0 |
| Nah-/Fernwärme aus Heizwerken mit fossilen Brennstoffen | 1,3 |
| Nah-/Fernwärme aus Heizwerken mit erneuerbaren Brennstoffen | 0,1 |
| Strom (Mix) | 2,7 |
Autor: Redaktion








