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Gebäudeenergieausweis

- Der Gebäudeenergieausweis informiert über den Energiebedarf eines Hauses. Bild: Eicken & Mack
Im roten oder im grünen Bereich? „Energiefresser“ oder sparsame Immobilie? Der Energieausweis nimmt Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Individuelle Modernisierungsempfehlungen zeigen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann.
Gut für Hauseigentümer
Angesichts der steigenden Energiepreise werden energieeffiziente Gebäude für Mieter und Käufer immer attraktiver. Die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden wird steigen und damit ihr Marktwert. Für Vermieter lohnt es sich deshalb, in die energetische Modernisierung von Immobilien zu investieren. Hilfestellung kann der Energieausweis für Gebäude leisten. Dieses gesetzliche Instrument für mehr Transparenz im Gebäudebereich ist bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien verpflichtend.
Mit dem Energieausweis können sich Vermieter schnell und unkompliziert einen fundierten Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes bzw. Gebäudebestands, den tatsächlichen Energiebedarf und die möglichen Modernisierungsmaßnahmen verschaffen. Mit guten Ergebnissen im Energieausweis lässt sich leicht für eine Immobilie werben.
Wichtige Infos für Vermieter und Verkäufer im Überblick.
- Wohn- und Nichtwohngebäude benötigen seit dem 1. Januar bzw. 1. Juli 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit dem 1. Januar 2002.
- Der Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen müssen dem potenziellen Mieter, Käufer oder Pächter spätestens auf Nachfrage vorgelegt werden.
- Der Energieausweis kann als Marketinginstrument zur Bewerbung einer energieeffizienten Immobilie eingesetzt werden.
- Die Modernisierungsempfehlungen geben erste Hinweise darauf, wie der Energiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes reduziert werden kann. Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dienen lediglich der Information. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.
- Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Gut für Mieter und Käufer
Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ist, sollte den Vermieter bzw. Verkäufer nach dem Energieausweis fragen und sich über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren, in das er einziehen will. Miet- und Kaufinteressenten haben seit dem 1. Januar 2009 bei allen Wohngebäuden das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung. Kommen Wohnungs- oder Hausbesitzer ihrer Ausweispflicht nicht nach, drohen sogar Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Für Baudenkmäler müssen keine Energieausweise vorgelegt werden.
Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, hilft eine Skala von Grün nach Rot im neuen Energieausweis den Mietern oder Eigentümern in spe dabei, ihren künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.
Zu jedem Energieausweis gehören Modernisierungsempfehlungen. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz des konkreten Gebäudes verbessert werden kann. In erster Linie helfen diese Empfehlungen dem Vermieter, der Mieter kann sie jedoch zum Anlass nehmen, den Vermieter darauf anzusprechen. Viele Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich auch dann, wenn der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Kaltmiete umlegt. Um bis zu 85 Prozent lässt sich der Energiebedarf eines Gebäudes durch eine umfassende energetische Modernisierung eines Gebäudes reduzieren.
Hinweis. Die Modernisierungsempfehlungen dienen nur der Information. Eine Pflicht zu ihrer Umsetzung besteht nicht.










