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letzte Änderung: 29.07.2010 

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Gebäudeenergieausweis

Auf jedem Kühlschrank und an jeder Glühlampenpackung ist ein Energielabel abgebildet, das Auskunft über den Energieverbrauch gibt. Und zu jedem Auto erhalten Sie die Information, wieviel Sprit es auf 100 km benötigt. Aber wissen Sie auch, wieviel Energie Ihr Haus verbraucht?

Der Gebäudeenergieausweis soll genau diese fehlenden Informationen liefern: Er informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen.

Langfristiges Ziel ist, dass in Immobilienanzeigen künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienzklasse A geworben wird, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst gängige Praxis ist.

Warum (noch) ein Energieausweis ?

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.

Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch waren vor Einzug meist nicht erhältlich, obwohl in der Bundesrepublik ca. dreißig kommunale oder regionale Energie- oder Gebäudepässe existieren. Sie wiesen jedoch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden war so kaum möglich.

Früher machte die Energieeinsparverordnung (EnEV) lediglich für Neubauten einen Energieausweis zur Pflicht. Die Novellierung der EnEV 2007  verpflichtet nun jedoch auch Eigentümer von Bestandsgebäuden, den Mietern oder Käufern einen Energieausweisen vorzulegen. Lediglich für selbstgenutzte Immobilien besteht keine Ausweispflicht.

Einzelheiten zum Gebäudeenergieausweis 

Autor: Redaktion 


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