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Bauen & Modernisieren: Siegel für energetische Qualität

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Der beauftragte Planer übernimmt im Vertrag die Verantwortung für die energetische Qualität des Hauses.
Deshalb ist es wichtig, ihn nach seinen Erfahrungen mit der Planung und dem Bau von energetisch hochwertigen Objekten zu befragen. Eine Entscheidungshilfe bieten Referenzobjekte.
Energiestandard
Beim Kauf einer fertig gestellten Immobilie steht der Energiestandard des Objekts bereits fest. Der Verkäufer übergibt dem Käufer bei der Abnahme der Immobilie die Baupläne und den Gebäudeenergieausweis (Energiepass).
Dieser Ausweis dokumentiert die energetische Qualität. Er erfasst die wesentlichen energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Er ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss dem Bauherren oder Käufer ausgehändigt werden. Aussteller ist der Planverfasser, in der Regel also der Architekt.
Vergleichbarkeit der energetischen Qualität von neuen Gebäuden
Bauherren und Käufer sollten unbedingt auf die Ausstellung des Gebäudeenergieausweises bestehen. Mit diesem Ausweis lässt sich die energetische Qualität von neuen Gebäuden einfach vergleichen. Wie die Baupläne gehört er zu den wichtigsten Unterlagen einer Immobilie.
Für Neubauten (aber auch bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt) müssen Energieausweise auf der Grundlage dieses berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.
Im Falle des Verkaufs der Immobilie ist das Dokument an den Käufer weiterzuleiten. Mieter können die Einsichtnahme fordern. Im Bedarfsfall kann der Bauherr einen Fachmann gesondert beauftragen, die Angaben und die Berechnung im Energieausweis zu überprüfen.
Autor: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)








