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DIN-Normen zur Qualitätssicherung am Bau

- DIN-Normen können zur Bewertung von handwerklichen Arbeiten herangezogen werden. © Mister Vertilger/Photocase.com
Die DIN-Normen bieten eine definierte Grundlage für die Bewertung einer Leistung und können so dabei helfen, eine handwerkliche Arbeit zu beurteilen.
Oftmals besteht zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Uneinigkeit darüber, ob eine Leistung mangelhaft ist oder nicht.
Beispiel
Nachdem der Fliesenleger die Wandfliesen aus trockengepressten, keramischen Fliesen in der Größe 30 x 20 cm verfugt hat, fällt Ihnen auf, dass die Fugen unregelmäßig breit sind. Teilweise beträgt die Fugenbreite 2 mm, teilweise 9 mm, teilweise 1 mm. Da die Fliesenkanten geradlinig sind, bemängeln Sie diese Ausführung. Der Fliesenleger steht auf dem Standpunkt, dass er die Leistung innerhalb des zulässigen Toleranzrahmens erbracht hat und kein Mangel vorliegt.
Hier können Sie nun auf Normen zurückgreifen, die das Deutsche Institut für Normung (DIN) für jedes Gewerk herausgegeben hat. Diese DIN-Normen beschreiben genau, wie der Unternehmer seine Leistung auszuführen hat. Gibt es also Uneinigkeit über die Ausführung von Arbeiten, ist ein erster Schritt zur Klärung der Blick in die entsprechende DIN-Norm beziehungsweise in eine aktuelle Kommentierung. Die meisten gängigen DIN-Normen finden Sie im Teil C der VOB (Vertragsordnung für Bauleistungen) unter den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen.
Bei oben genanntem Beispiel gilt die DIN 18352 für Fliesen- und Plattenarbeiten. Unter Punkt 3.5 ist die Ausführung der Fugen beschrieben. Nach Punkt 3.5.1 müssen diese gleichmäßig breit angelegt werden, was bei diesem Beispiel nicht der Fall ist, außerdem sind bei trockengepressten, keramischen Fliesen mit einer Seitenlänge über 10 cm Fugenbreiten von 2 bis 8 mm festgelegt. Die Arbeiten sind daher nicht nach DIN ausgeführt worden und damit mangelhaft.
Hinweis. DIN-Normen definieren einen bestimmten Standard. Sie sind allerdings anders als Gesetze und Verordnungen rechtlich nicht bindend. DIN-Normen können aber z. B. zur Bewertung von handwerklichen Arbeiten herangezogen werden, da dieses Normen den "Stand der Technik" dokumentieren und sich ein Auftraggeber bei der Leistungsabnahme auf eine Ausführung nach dem "Stand der Technik" berufen kann.
Wenn die DIN-Normen hingegen Vertragsbestandteil sind - wie z. B. bei Bauausführung nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) - gelten diese Normen auch verbindlich.









