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letzte Änderung: 10.02.2012 

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Gesetzliche Anforderungen für Neubauten

Baupläne
Die Energieeinsparverordnung legt Mindeststandards für den Energiebedarf von Gebäuden fest. © Fotolia

Mit der Energieeinsparverordnung - kurz EnEV - hat der Gesetzgeber Mindeststandards für den Energiebedarf von Gebäuden festgelegt. Damit wird bei heutigen Neubauten ein deutlich besseres Qualitätsniveau erreicht, als dies früher der Fall war.

Die Energieeinsparverordnung  lässt Bauherren viel Spielraum, jeder kann im Rahmen der üblichen Vorschriften bauen, wie er mag. Er muss aber Gebäudehülle und Anlagentechnik gemeinsam berücksichtigen. Dieser ganzheitliche Effekt wirkt sich vielfach aus: Ein geringer Energiebedarf schont den Geldbeutel ebenso wie die Umwelt, er erhöht das Wohlgefühl der Bewohner ebenso wie den späteren Wiederverkaufswert des Hauses.

Der Primärenergiebedarf  des Gebäudes ist für Gesetzgeber und Fachleute der maßgebliche Wert zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs. Er wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr (kWh/(m²a)) dargestellt - als Rechenwert, der den gesamten Aufwand für die Wärmeversorgung des Hauses addiert.

Berechnet wird der gesamte Energieeinsatz, von der Quelle an. Für Heizöl z. B. muss Rohöl aus dem Boden gefördert, raffiniert und transportiert werden, bevor es im Haus als Brennstoff dienen kann. All diese Zwischenschritte verbrauchen Energie und werden bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes zusätzlich berücksichtigt. Die Nutzung erneuerbarer Energien hingegen führt zu einem niedrigen Primärenergiebedarf, da Sonnenenergie, Erdwärme oder Holz ohne energieaufwändige Aufbereitung direkt für die Wärmeversorgung genutzt werden.

Die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen für Neubauten sind in der Energieeinsparverordnung  und im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz  geregelt.


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