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letzte Änderung: 10.02.2012 

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Planung eines Energiesparhauses - Teil 1

Minergiehaus
Die Energieeinsparverordnung schreibt bei Neubauten vor, welche Mindeststandards der Bauherr bei der Wärmedämmung einhalten muss. © Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES/Fotoautor: Toni Küng, 9100 Herisau

Für den Bauherrn beginnen die Überlegungen zur Planung eines Energieparhauses bereits bei der Auswahl des Grundstücks und mit den ersten Entwürfen.

Bei der Planung eines Energiesparhauses ist es empfehlenswert, einen in energiesparendem Bauen erfahrenen Architekten oder Ingenieur zu Rate zu ziehen, denn die folgenden Maßnahmen sollten nicht unabhängig voneinander sondern nur in einem Gesamtkonzept geplant werden.

1. Kompakte Bauform

Je größer die Oberfläche eines Gebäudes im Verhältnis zu seinem Volumen ist, desto größer sind seine Wärmeverluste. Deshalb ist es ratsam, eine möglichst kompakte Form für das Haus zu wählen. Das verringert die Wärmeverluste.

2. Verschattung

Die Sonnenstrahlung heizt das Haus in der kalten Jahreszeit kostenlos, deshalb sind große Fensterflächen nach Süden sinnvoll. Aber dies führt im Sommer leicht dazu, dass sich das Gebäude überhitzt. Deshalb benötigt ein Haus geeignete Schattenspender gegen die Sonnenhitze im Sommer. Baulich kann man dies auf unterschiedliche Weise erreichen: etwa durch richtig dimensionierte Dachüberstände und Balkone, richtig gepflanzte und ausgewählte Laubbäume im Garten, oder auch durch bewegliche Schattenspender wie Rollos, Markisen, Fensterläden oder selbstverdunkelnde Scheiben.

3. Ausrichtung der Räume

In jedem Haus gibt es Zimmer, die wärmer (zum Beispiel Wohnzimmer), andere, die kühler sein sollten (etwa Schlafzimmer). Außerdem gibt es Räume wie die Küche, in denen sowieso Wärme entsteht. Sinnvoll ist es, in einem Haus die Räume so anzuordnen, dass die mit dem höchsten Heizbedarf nach Süden zeigen, die mit dem geringsten hingegen auf der Nordseite gruppiert werden. Dieser Aspekt verliert allerdings umso mehr an Bedeutung, je besser die Wärmedämmung des Gebäudes ist.

4. Wärmedämmung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)  schreibt bei Neubauten vor, welche Mindeststandards der Bauherr bei der Wärmedämmung  einhalten muss. Diese Mindeststandards können durch eine dickere Dämmung oder hochwertige Dämmstoffe aber deutlich übertroffen werden. Bei der Ausführung der Wärmedämmung muss sorgfältig gearbeitet werden. Die Dämmschicht muss mit möglichst gleicher Dicke homogen das gesamte Gebäude umgeben. Wichtig ist auch, dass die Gebäudehülle keine Wärmebrücken  zulässt. Noch größeres Potenzial bieten neue Entwicklungen wie Transparente Wärmedämmung  und Vakuumpaneele.


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