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letzte Änderung: 10.02.2012 

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Vertrag & Abnahme

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Bei der Abnahme schützt ein sorgfältiges Fehlerprotokoll vor unliebsamen Überraschungen. © anghy / photocase.com

Bauvertrag

Ist ein passendes Angebot gefunden, empfiehlt sich häufig der Abschluss eines Bauvertrages anstelle der Beauftragung des Angebots.

Im Vertrag können die Punkte festgelegt werden die im Angebot nicht genau beschrieben sind, wie z.B. Details der Preisgestaltung, Zahlungsfristen und Mängelansprüche. Im Vertrag können auch wichtige Stufen des Bauablaufs sowie die Abnahme mit verbindlichen Terminen festgelegt werden. Alle Details sollten im Bauvertrag konkret vereinbart sein, auch die Eigenleistungen. Zudem sollten Terminvorgaben aus bewilligten Förderungen Beachtung finden. Nähere Informationen zur Vertragsgestaltung geben beispielsweise die  Verbraucherzentralen .

Abnahme nur mit genauem Abnahmeprotokoll

Nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB ) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB ) besteht Anspruch darauf, dass die vereinbarte Leistung bei der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Energieberater können auch hier bei der Überwachung und Sicherung einer qualitativ hochwertigen Bauausführung unterstützen.

Bestehende Mängel sollten umgehend beseitigt werden bzw. für die Beseitigung schriftlich neue, verbindliche Fristen gesetzt werden. Durch die sogenannten Mängelansprüche ist der Auftragnehmer innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auch zur nachträglichen Beseitigung von auftretenden Mängeln verpflichtet.

Technikeinweisung

Zur neuen Technik des Hauses können beispielsweise die Regelung der Heizung oder der Lüftungsanlage gehören, die nicht sofort vertraut ist. Fachfirmen sollten kompetent in die Bedienung einweisen und die Handbücher aushändigen. Ebenso sollten Wartungsverträge für die Anlagentechnik abgeschlossen werden.

Kontrolle des Energieverbrauchs

Je nach Umfang der durchgeführten Modernisierung kann in den Folgejahren mit Energie- und damit Kosteneinsparungen gerechnet werden. Grund genug, sich auch nach einer Modernisierung Energieverbrauchsabrechnungen einmal im Jahr genauer anzusehen. Entsprechen die Einsparungen nicht den Erwartungen und lassen sich größere Abweichungen nicht durch besonders kalte Winter oder eine geänderte Gebäudenutzung erklären, sollte ein Energieberater eine Prüfung der Verbrauchswerte vornehmen.



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