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Energiesparberatung vor Ort
Für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, in Wärmedämmung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren, gibt es eine wichtige und staatlich geförderte Hilfe: die fachmännische Vor-Ort-Energiesparberatung.
Was macht der beratende Ingenieur oder Techniker?
Am Anfang steht die umfassende Bestandsaufnahme vor Ort. In einem schriftlichen Gutachten fasst der Fachmann die Ergebnisse zusammen. Hier gibt er Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt er Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten umsetzen kann. Außerdem informiert der Energieberater, welche Fördermittel in Anspruch genommen werden könnten.
Wie wird gefördert?
Die Beratungskosten werden bezuschusst, die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt maximal 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. maximal 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann durch die Integration thermografischer Untersuchungen oder eine Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden. Es kann aber jeweils nur einer der beiden Tests gefördert werden.
Für den anzufertigenden Beratungsbericht bzw. das Thermografiegutachten sind in den Anlagen zur Richtlinie bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung droht der Verlust der Förderung. Eine Nachbesserung von Berichten/Gutachten ist nicht vorgesehen.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer (natürliche wie juristische Personen), sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Das gilt auch für rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe, wenn ihre Umsätze bestimmte Summen nicht überschreiten. Ferner wendet sich das Programm an Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Charakter.
Welche Gebäude kommen in Frage?
- Die Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
- Die Baugenehmigungen müssen vor 1984 (alte Bundesländer) beziehungsweise vor 1989 (neue Bundesländer) erteilt worden sein.
- Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts muss zu Wohnzwecken genutzt werden.
Wichtig: Im Rahmen der Inkraftsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 wurden die Regelungen für die Vor-Ort-Beratung angepasst. Die Details dazu finden Sie hier .
Wo findet man den richtigen Energieberater?
BAFA-Energieberater sind qualifizierte Ingenieure, von den Handwerkskammer geprüfte Gebäudeenergieberater (HWK) oder Absolventen anderer - vom BAFA anerkannter - Fortbildungsmaßnahmen, die im Förderprogramm zur Vor-Ort-Energiesparberatung antragsberechtigt sind. Eine Liste mit Energieberatern aus Ihrer Region finden Sie über unsere Energieberatersuche oder auf den beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA ).
Telefon: 06196-908-262; -280; -282; -392; -400; -403, -238, -311, -650
E-Mail: energiesparberatung(at)bafa.bund.de
Autor: Redaktion








